Ein Teilnehmer einer Legida-Kundgebung wurde am Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Er soll im Februar während eines Aufzuges eine Flasche in Richtung Polizei und Gegendemonstranten geworfen haben. Der Angeklagte bestritt die Tat bis zum Schluss.

Gemeinsam mit seinen Freunden besucht Danny L. (31) regelmäßig die Demonstrationen des rechten Legida-Bündnisses. Er hört sich die Reden an und spaziert dann eine Runde mit. Auch am 23. Februar dieses Jahres war das so – dabei soll es jedoch zu einem Zwischenfall gekommen sein. Laut Anklage führte L. eine Glasflasche mit sich, die er beim Rundgang durch das Graphische Viertel in Höhe Wintergartenstraße auf Gegendemonstranten, beziehungsweise die zwischen beiden Lagern stehenden Polizeibeamten warf. Die Flasche verfehlte ihr Ziel um einige Meter und zerbrach – es gab keine Verletzten.

Der als Zeuge geladene Polizist Michael M. (37) beobachtete die Tat damals zufällig und gab eine Personenbeschreibung an seine Kollegen weiter. Diese zogen Danny L. einige Minuten später aus dem Aufzug heraus, als dieser wegen einer Sitzblockade zum Stehen gekommen war. Dabei fanden sie in seiner Jackentasche auch eine Mütze, die er laut M. während des Wurfes getragen und dann abgenommen hat. „Er merkte offenbar, dass er beobachtet wird“, vermutete der Beamte.

Der Angeklagte bestritt, eine Flasche geworfen zu haben und schilderte den Hergang anders: „Es gab einen Tumult. Deshalb mussten wir stehen bleiben. Mehr habe ich nicht mitbekommen. Ich nutzte die Gelegenheit und ging austreten, danach wurde ich von der Polizei angehalten und mitgenommen.“ Ein Freund, mit dem er an jenem Abend die Demonstration besuchte und der nun ebenfalls vor Gericht aussagte, gab an, keinen Wurf gesehen zu haben – und ebenso wenig eine Mütze auf dem Kopf von L. „Er hat an dem Abend keine Flasche dabei gehabt. Und er ist auch nicht der Typ, der Mützen trägt.“

Amtsrichter Klaus Hüner schenkte den Ausführungen des Polizisten jedoch mehr Glauben als jenen des Angeklagten und des befreundeten Zeugen und schloss sich damit der Argumentation von Staatsanwalt Ulrich Jakob an. Dieser hatte für den Geringverdiener 120 Tagessätze zu je 15 Euro gefordert. Es sei kein gezielter Wurf gewesen, zudem war L. bislang lediglich wegen Diebstahl und Betrug auffällig geworden. Ansonsten wäre eine Freiheitsstrafe in Betracht gekommen. Richter Hüner folgte dem Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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