Drei Männer aus Nordafrika müssen sich seit Mittwoch vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Sie hatten in der Flüchtlingsunterkunft in der Zschortauer Straße 44 unter anderem einen Wachmann verprügelt und einen Bewohner um einen Lautsprecher erleichtert. Bei Prozessauftakt verteidigten sich die Männer schweigend.
Am 12. März 2015 soll sich Kais K. (34) eine körperliche Auseinandersetzung mit Wachmann Maik S. (38) geliefert haben. Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes erlitt eine Kratzwunde an einem Daumen. Stein des Anstoßes war der Verstoß des 34-Jährigen gegen ein beschränktes Hausverbot. Der Asylbewerber hatte sich in der ersten Etage aufgehalten, obwohl er sich aufgrund früherer Vorkommnisse nur im Erdgeschoss aufhalten durfte.
Maik S. berichtete, dass Kais K. gemeinsam mit seine Freunden Sofian B. (28) und Ahmed A. (33) in der Einrichtung öfter für Ärger gesorgt habe. Die Unruhestifter sollen beispielsweise gegen das Alkoholverbot im Haus verstoßen oder andere Mitbewohner bedroht haben. “Es wurde massiv auf andere Heimbewohner eingewirkt, dass sie sich unterzuordnen haben”, erinnerte sich der Security-Mitarbeiter. Wegen dem Trio habe es immer wieder Ärger gegeben.
Wer die Anklage kennt, käme kaum auf die Idee, diese Aussage anzuzweifeln. Am 16. April soll Ahmed A. mit einem Messer in der Hand auf einen Mitbewohner losgegangen sein. Andere Flüchtlinge kamen dem Opfer zu Hilfe und konnten den Angreifer überwältigen. Vier Tage später sollen Kais K. und Sofian B. einem Mitbewohner mit vorgehaltenem Messer einen Lautsprecher im Wert von 250 Euro geraubt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Kais K. und Ahmed A. außerdem vor, am selben Tag einen Asylbewerber vor der Unterkunft um ein Mobiltelefon erleichtert zu haben. Bei Prozessauftakt verteidigten sich die Männer schweigend. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 15 Jahren Gefängnis. Derzeit befindet sich das Trio in Untersuchungshaft.
Es gibt 2 Kommentare
Danke, Norbert Weise. Genau das selbe habe ich mir auch gedacht.
Mir ist nach Lesen dieses Beitrages nicht klar: was heißt “… käme kaum auf die Idee, diese Aussage anzuzweifeln” oder “vier Tage später sollen …” oder “verteidigten sich die Männer schweigend”. Was will der Verfasser sagen? Schwiegen sie bewusst oder konnten sie nicht deutsch? Ist die Anklage anzuzweifeln oder nicht? Hilfreich wäre auch eine tiefergehende Beschreibung: wieviele Leute leben da und wie sind sie untergebracht; was machen sie den ganzen Tag, welchen Beruf haben sie, wie lange läuft ihr Verfahren schon, fühlen sie sich als Menschen anderer Hautfarbe hier ausgegrenzt, bekommen sie Unterstützung z.B. von Refuggies-Wellcome oder anderen, was sind ihre realen Zukunftschancen hier … Kurzbeiträge über Enkeltrick, erpressende Jugendbanden usw. gibts bei der L-IZ ja im Polizeiticker. Hier würde ich mir tiefergehende Beiträge wünschen