Gerade einmal fünf Minuten wurde die Öffentlichkeit am Landgericht Leipzig am Mittwoch zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft Stefan O. (22) vor, mehrere Kinder sexuell missbraucht zu haben und dies über mehrere Jahre hinweg. Aufgrund von Befürchtungen gegenüber Mitgefangenen in der Untersuchungshaft und Suizidgedanken findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anfang Oktober soll ein Urteil gefällt werden.
In insgesamt 27 Fällen soll Stefan O. von drei Kindern im Alter zwischen einem und neun Jahren Aufnahmen angefertigt und an ihren Geschlechtsorganen manipuliert haben. Zum Zeitpunkt der Taten war O. noch ein Heranwachsender. Kontakt zu den Minderjährigen bekam er über eine bekannte Familie, die sie gelegentlich in seine Obhut überlassen hatte.
Weiter wird O. angelastet, sich mehrere kinderpornographische Inhalte heruntergeladen und weiterverbreitet zu haben. Dieser Vorwurf gegen den 22-Jährigen ist nicht neu. Im Januar 2015 saß er vor dem Amtsgericht zusammen mit seinem älteren Bruder Marko.
Auf seinem Telefon hatte man zufälligerweise Kinderpornos gefunden, die sein Bruder dort platziert haben soll. Stefans Prozess wurde damals unter Auflage von Arbeitsstunden eingestellt, weil er für das Gericht glaubhaft abstreiten konnte, Neigungen für entsprechende Inhalte zu haben.
Der Vorsitzende der dritten Strafkammer Rüdiger Göbel schloss am Mittwochmorgen auf Antrag von Strafverteidiger Erich Liebisch die Öffentlichkeit aus. „Er macht sich in die Hose?“, fragte Richter Göbel salopp bei der Verteidigung nach der Begründung. „Ich habe noch keine Gründe gehört, die einen Ausschluss rechtfertigen“, war von der Nebenklage zu hören.
Das Gericht zog in seiner Entscheidung einen Hinweis der JVA mit ein, der sich aus einem Briefwechsel aus dem Gefängnis ergeben hatte. Darin äußerte O., Angst vor den Mitgefangenen zu haben, wenn der Tatvorwurf bekannt werden würde. Dies sei beim Prozess zu beachten, teilte die JVA dem Gericht mit.
Suizidale Absichten waren in den Briefen ebenfalls enthalten. Die Jugendgerichtshilfe bestätigte entsprechende Aussagen durch Nachfrage des Vorsitzenden. „Ich habe ihn zuletzt am 5. August gesehen“, so die Gerichtshilfe, „da sind ähnliche Äußerungen gefallen.“ Allerdings seien diese gegenüber dem allgemeinen Lebensweg geäußert worden, der trotz Anstrengungen in der Arbeitslosigkeit mündete. Der Angeklagte befindet sich im Gefängnis in psychologischer Betreuung.
Das Ende des Prozesses ist für Anfang Oktober eingeplant.
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