Bei der juristischen Aufarbeitung des Chlorephedrin-Falls muss die Staatsanwaltschaft die nächste Schlappe hinnehmen. Das Landgericht ließ auch die Anklage gegen den mutmaßlichen Drogenhändler Grigori A. (25) nur zum Teil zu. Der Prozess gegen den Leipziger soll am 22. Oktober beginnen.
Elke Müssig und Rüdiger Harr werden so schnell keine Freunde mehr werden. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die 8. Strafkammer Anfang August abermals eine Anklage aus der Feder der Oberstaatsanwältin nur in Teilen zur Hauptverhandlung zugelassen. Unter Harrs Vorsitz war im Juni der Prozess gegen die vermeintlichen Haupttäter Peter-Philipp F. (33) und Saur S. (47) geplatzt, nachdem die Kammer auch hier vor Prozessbeginn weite Teile der Anklagevorwürfe vom Tisch gefegt hatte. Der Leipziger Pharmahändler und sein aserbaidschanischer Geschäftspartner sollen zwei Abnehmerstränge tonnenweise mit Chlorephedrin beliefert haben. Die Chemikalie dient als Grundstoff für die Designerdroge Methamphetamin, die wegen ihrer kristallinen Substanz in Leipzig vornehmlich unter dem Szene-Namen “Crystal Meth” bekannt ist. Die Abnehmer des Duos sollen das Chlorephedrin nach Tschechien verschafft und im Gegenzug Crystal bezogen haben.
Bei einer Großrazzia stellten Ermittler des Bundeskriminalamts im November 2014 rund 2,9 Tonnen der Substanz sicher. Allerdings unterliegt Chlorephedrin bisher nicht der Grundstoffüberwachung. Der Handel mit der Chemikalie erfüllt keinen Straftatbestand. Im Verfahren gegen die mutmaßlichen Rädelsführer bemängelte Harrs Kammer obendrein die schlampige Aktenführung auf Seiten der Staatsanwaltschaft.
Gegenstand des Verfahrens gegen Grigori A. ist eine Drogenbestellung im September 2014. Der Deal platzte seinerzeit, weil der Kurier mit vier Kilo Crystal im Gepäck auf der A9 in eine Kontrolle geriet. Zwischen Dezember 2013 und Februar 2014 soll der Armenier außerdem 2,8 Kilo Methamphetamin verkauft und am 12. Mai 2014 circa 1,1 Kilo der Droge in seiner Wohnung aufbewahrt haben. Die Übergabe von insgesamt 114 Kilo Chlorephedrin an seine vietnamesischen Abnehmer ist dagegen nicht mehr Teil der Anklage.
“Es liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, dass das Chlorephedrin zur Herstellung von Methamphetamin verwandt worden sei”, teilt Gerichtssprecher Volker Sander mit. Die Lieferung des Ausgangsstoffs erfülle keinen Straftatbestand. Hinsichtlich des Vorwurfs, der Angeklagte habe am 6. Juli 2014 zwei Kilo Crystal verkauft, erkannte die Kammer keinen hinreichenden Tatverdacht.
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