Dass Rechtsanwalt Daniel Werner und Amtsrichterin Julia Weidelhofer auf keinen grünen Zweig kommen, dürften Zuschauer des Prozesses gegen den 35-Jährigen Studenten Niko H. beim letzten Mal bereits bemerkt haben. Am Montag erging der Beschluss über zwei weitere Termine nach einem zähen Ablauf nach dem Stop-And-Go-Prinzip.
Niko H. ist angeklagt, einen Eingriff in den Straßenverkehr begangen zu haben. Im Dezember 2013 kam es zu einer fremdenfeindlichen Demonstration in Leipzig-Schönefeld. Es kam zu Gegenprotesten. Damals wurde ein Auto von einer Gruppe von circa 30 Personen angegriffen, weil darin Teilnehmer der Demonstration wiedererkannt wurden waren. Dem 35-Jährigen wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er hätte sein Fahrrad in Richtung des Autos geworfen.
Ulrich-Marcel W. (25) saß 2013, zum Zeitpunkt des Angriffs, auf der Rückbank des Autos. „Kommt, ihr steigt mit ins Auto“, hatte die Fahrerin Anke E. (30) damals gesagt, „ich fahre euch nach Hause.“
W. kannte sie vom Sehen von der gerade verlassenen Spontandemonstration. Konkrete Hinweise auf die Täter konnte er im Gerichtssaal nicht abgeben, weil er sich beim Angriff abgeduckt hatte. „Es war nicht gerade schön“, bemerkte er zur Situation. „Es hat sich angehört wie Hagel“, als die Personengruppe auf das Auto eintrat und -schlug. „Fahr!“, hatten sie der Fahrerin gesagt, als die teilweise Vermummten um das Auto standen. Erst später hatte der 25-Jährige bemerkt, dass sie dabei über ein Fahrrad gefahren sind.
Der Zeuge Tim S. (25) bestätigte die Darstellung des Angriffs. „Er hat das Fahrrad davor geschoben“, berichtete er aus Sicht des Beifahrers, „sodass es wie von alleine ausrollt.“ Den Schieber selbst konnte er nicht erkennen.
Von Staatsanwalt Ulrich Jakob ging das Fragerecht an Strafverteidiger Daniel Werner über, der näher auf die politische Einstellung des Befragten eingehen wollte. „Es war etwas Spontanes“, konnte er sich an die Demonstration erinnern. „Es ging um die kurzfristige Asylunterkunft neben der Grundschule.“
Bei der Frage, wie S. zur NPD stände, intervenierte Jakob. „Die Frage ist unzulässig.“ Werner machte darauf eine weitere Vorhaltung und zitierte einen bedrohlichen Neonazi-Spruch, der von der Facebook-Seite des Zeugen stammen sollte. Was der Befragte davon hielte, wollte der Jurist wissen. Für Richterin Weidelhofer eine ebenfalls unzulässige Frage nach den persönlichen Überzeugungen des Zeugen. Erneut knallte man im Gerichtssaal aufeinander. Man wisse, wer auf welcher politischen Seite war, warf Jakob ein.
Verteidiger Werner wollte die Vorhaltung der Frage darauf schriftlich einreichen. „10 Minuten reichen“, meinte er. „Die Sitzung wird für 20 Minuten unterbrochen“, antwortete Weidelhofer gereizt, „damit Sie dann wirklich fertig sind.“
Wesentlich belastender für den Angeklagten stellte sich die Aussage des 32-Jährigen Beamten U. aus Niedersachsen heraus. Bei seinen Ausführungen ging es um einen Vorfall im Rahmen einer Konferenz des neu-rechten Magazins Compact. Bei diesem soll Niko H. gestört haben. Als Polizisten dies verhinderten, soll er sich dagegen gewehrt haben.
„Wir wurden nach Schkeuditz bestellt“, erinnert sich U. an den Einsatz. Sie sollten damals Protestierende von der Konferenzhalle abdrängen, damit diese nicht durch Schläge gegen die Metallwände die Konferenz stören konnten. „Im Rahmen dieses Drängens, wirkte der Angeklagte immer wieder gegen die Absperrung“, beschrieb der Beamte.
Niko hätte versucht, den Beamten an seiner Rüstung aus der Polizeikette in die Menschenmenge zu ziehen. „Ich musste mich durch unmittelbaren Zwang – durch einen Schlag ins Gesicht – dagegen wehren“, stellte der 32-Jährige seine Gegenmaßnahmen dar. „Das hat auch seine Wirkung gezeigt.“
Später schilderte der Polizist die Situation seinen Vorgesetzten. Daraufhin wurde eine Person, auf die die Beschreibung des Störers passte, herausgezogen und deren Identität festgestellt. Den Angeklagten konnte er allerdings nicht mehr wieder als diejenige Person erkennen. „Bildlich habe ich ihn nicht mehr vor Augen.“
Nachdem der Zeuge entlassen wurde, versuchte Werner einen weiteren Antrag schriftlich zu stellen. Für eine Unterbrechung gewährte Richterin Weidelhofer eine Pause von anderthalb Stunden.
Zwei weitere Polizeizeugen, die vom Vorfall in Schkeuditz berichten sollten, konnten den Termin am Montag nicht wahrnehmen. Sie können erst im September gehört werden, weil ihre niedersächsische Einheit ihren vorgeschriebenen Urlaub nehmen muss. Für Ende August ist ein kurzer Termin angesetzt, um die Regularien der Strafprozessordnung am Gericht einzuhalten.
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