Das Verfahren um die mรถgliche Mitschuld eines Sozialarbeiters an dem qualvollen Tod des kleinen Kieron-Marcel (2) im Juni 2012 geht in die nรคchste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das gestrige Urteil des Landgerichts Revision eingelegt. Die 9. Strafkammer hatte den frรผheren Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, Tino H. (42), vom Vorwurf der fahrlรคssigen Tรถtung freigesprochen.

โ€œDie Staatsanwaltschaft hat am heutigen Tag Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegtโ€, bestรคtigte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin davon aus, dass der Sozialarbeiter, der zwischen November 2011 und April 2012 fรผr die Betreuung von Kieron-Marcel und seiner drogenabhรคngigen Mutter (26) verantwortlich gewesen ist, den Tod des Jungen mitverschuldet hat.

Christine F. war Anfang Juni 2012 an einer รœberdosis verstorben. Weil niemand ihren Tod bemerkte, verhungerte und verdurstete der Zweijรคhrige in seinem Kinderbett. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass Tino H. seine dienstlichen Pflichten verletzt hat, indem er den Jungen nicht rechtzeitig in staatliche Obhut nehmen lieรŸ.

Das Amtsgericht verurteilte den Mitarbeiter des Leipziger Jugendamts im Mai 2014 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessรคtzen. Das Landgericht hob das Urteil am Mittwoch auf und sprach den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft, die gegen das erstinstanzliche Urteil ebenfalls Berufung eingelegt hatte, hatte die Verhรคngung von 120 Tagessรคtzen beantragt.

Jetzt muss sich das Oberlandesgericht Dresden mit dem Fall beschรคftigen. Eine weitere Hauptverhandlung mit umfรคnglicher Beweisaufnahme findet dort allerdings nicht statt. Die Revisionsinstanz prรผft das Urteil des Landgerichts lediglich auf Rechts- und Verfahrensfehler. Dies ist fรผr gewรถhnlich reine Aktenarbeit.

So kรถnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstรผtzen:

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Die 9. Strafkammer hatte den frรผheren Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, Tino H. (42), vom Vorwurf der fahrlรคssigen Tรถtung freigesprochen.

Jedes andere Urteil wรคre eine Farce gewesen und hรคtte dem Ansehen der Justiz in Sachsen weiteren schweren Schaden zugefรผgt.

Sehr gespannt sollte man darauf sein, wie der Leipziger Stadtrat damit umgeht. Nach wie vor sitzen die Hauptverantwortlichen in der Leipziger Stadtverwaltung fest im Sattel!!!!

โ€žDie Staatsanwaltschaft hat am heutigen Tag Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegtโ€œ, bestรคtigte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz.

Juristisch betrachtet: nicht ungewรถhnlich.
Moralisch betrachtet: verwerflich.

Ich bin kein Jurist. Fรผr mich ist diese Revision mehr als verwerflich. Sie ist eine Kapitulation bezรผglich der ordnungsgemรครŸe Aufarbeitung des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens.

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