Im Indizienprozess um den Mordversuch auf der Bahnstrecke in Leipzig-Burghausen hat am Dienstag der Lokführer ausgesagt. Wolfgang F. (57) hatte Brian R. (22) mit der Lok des Güterzugs gestreift, den er in der Nacht zum 11. September 2013 fuhr.
Die Kollision ereignete sich um 2:05 Uhr auf der Bahnstrecke zwischen Miltitzer und Horburger Straße. Der Zugführer sah plötzlich in 40 Metern Entfernung am rechten Schwellenrand des Gleises einen Gegenstand. “Dieser ist sehr hart an meine Lok aufgeschlagen”, erinnerte sich der Eisenbahner. Wolfgang F. leitete eine Schnellbremsung ein und setzte einen Notruf ab. Im ersten Moment identifizierte er den Gegenstand nicht als menschlichen Körper. Brian R. hockte anscheinend zusammengekrümmt am Gleisrand. Schleifspuren an der Lok legen nahe, dass das Fahrzeug den Mann mitgerissen haben muss.
An dem Triebwagen fanden sich weder Blut- noch Gewebeanhaftungen. “Das kam uns komisch vor”, berichtete Polizist Ronny C. (37), der anfangs von einem Unfall ausgegangen war. Allerdings entdeckten Ärzte im Krankenhaus in der Hose des Verunglückten einen Abschiedsbrief, der auf einen Suizid hindeutete. Gegen Wolfgang F. ermittelte die Polizei zunächst wegen Körperverletzung, stellte das Verfahren aber schon im Oktober 2013 wieder ein, da offenbar ein Selbstmordversuch vorliegen würde. Den Eisenbahner träfe keine Schuld. Unglücklicherweise ging der Abschiedsbrief, der aus heutiger Perspektive ein wichtiges Beweismittel wäre, im Krankenhaus verloren.
Die Staatsanwaltschaft geht nämlich keineswegs mehr davon aus, dass R. in jener Nacht freiwillig aus dem Leben scheiden wollte. Sein Bekannter Sebastian T. (30) soll ihn mit einem Schlafmittel betäubt und auf das Gleis gelegt haben, weil er von dessen Ebay-Betrügereien gewusst haben soll. Fünf Tage später soll T. einen weiteren Mitwisser in einen Fahrstuhlschacht gestoßen haben. Adriano H. (22) überlebte den Sturz aus der 14. Etage eines Plattenbaus nicht. Weiterhin muss sich T. wegen acht Bränden verantworten, die er in zwei Grünauer Hochhäusern gelegt haben soll.
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