Maximilian S. ist kein gewöhnlicher Zwanzigjähriger. Dreht sich das Leben von Altersgenossen um Ausbildung, Freundin und Party, betrieb der Leipziger in der elterlichen Wohnung von Dezember 2013 bis zum 26. Februar 2015 den Drogenversand "Shiny Flakes". Die Ermittler konnten ihm den Umgang mit fast einer Tonne an verschiedenen Rauschgiften und verschreibungspflichtigen Medikamenten nachweisen. Am Dienstag begann der Prozess.
Maximilian S. nahm am Vormittag gelassen auf der Anklagebank Platz. Mit stoischer Ruhe ließ der Drogen-Großhändler das Blitzlichtgewitter der Fotografen über sich ergehen. Innerlich wird er sich auf einen längeren Haftaufenthalt eingerichtet haben.
“Der Angeklagte betrieb spätestens seit Mitte Dezember 2013 über das Internet unter dem Decknamen Shiny Flakes einen anonymen Online-Handel mit illegalen Rauschgiften und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, um sich aus dem wiederholten und gewinnbringenden An- und Verkauf dieser Substanzen dauerhaft erhebliche Einnahmen zu verschaffen”, erklärte Staatsanwalt André Kuhnert.
Die Drogen bezog der Leipziger überwiegend aus den Niederlanden. Bei einer Razzia fanden Ermittler in dem Kinderzimmer, das Maximilian S. gleichermaßen als Büro, Arbeitsplatz und Lager diente, über 300 Kilo an verschiedenen verbotenen Substanzen.
Zum Sortiment von “Shiny Flakes” zählten unter anderem Amphetamin, Kokain, Haschisch und Ecstasy. Weitere 600 Kilo verschickte der Angeklagte in tausenden Einzellieferungen zu Kunden im In- und Ausland.
Auf einer Festplatte entdeckten die Beamten eine penibel geführte Kundenkartei. “Die Besteller und Abnehmer des Angeklagten stammten vorwiegend aus Deutschland. Jedoch wurden auch Kunden aus dem europäischen Ausland, Nordamerika, Asien und Australien beliefert”, so Kuhnert.
Mittels spezieller Software verschleierte Maximilian S. seine Identität. Die Ermittler kamen ihm auf die Spur, weil unzureichend frankierte Postsendungen ihre Empfänger nicht erreichten.
Der Angeklagte machte am Dienstag keine Angaben zur Sache. Verteidiger Stefan Costabel drängte auf ein Rechtsgespräch, um hinter verschlossenen Türen mit Staatsanwalt und Gericht einen Deal auszuhandeln. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt. Maximilian S. ist als Heranwachsender angeklagt, weil er das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Höhe der Strafe hängt davon ab, ob noch das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann. In dem Fall wären höchstens zehn Jahre Haft möglich. Andernfalls könnte die Jugendkammer bis zu 15 Jahre verhängen. Das Urteil wird am 6. Oktober erwartet.
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