Gegen eine NPD-Kundgebung in Schönefeld hatte es im Dezember 2013 erheblichen Widerstand gegeben. Um auf die Aufzugsstrecke der Rechtsextremen zu gelangen, soll ein Aktivist Pfefferspray eingesetzt und damit zwei Polizisten verletzt haben. Der Fall wird nun vor dem Amtsgericht Leipzig verhandelt.
Am ersten Verhandlungstag äußerte sich Fabian H. (21) nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Er soll am 7. Dezember 2013 Pfefferspray mit sich geführt und es gegen zwei Polizeibeamte eingesetzt haben, um eine Absperrung zu überwinden. An diesem Tag demonstrierte die NPD in Schönefeld unter dem Motto “Kinderschutz statt Asylbewerber” gegen eine temporäre Unterbringung von Geflüchteten in einem ungenutzten Schulgebäude. Der Aufzug endete vorzeitig an einem Supermarkt, da es Gegendemonstranten an anderer Stelle gelungen war, die Route zu blockieren.
Fabian H. wird nun gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und das Mitführen einer Waffe auf dem Weg zu einer Versammlung zur Last gelegt. Die beiden Polizisten erlitten Augenschmerzen und Atembeschwerden. Der Student habe dies laut Anklageschrift so gewollt.
Polizeimeister Alexander W. (24) schilderte die Situation wie folgt: “Uns war eine Personengruppe aufgefallen, die auf die Absperrung zugerannt kam. Wir sind hinzugekommen, um die Kollegen zu unterstützen. Dabei bekam ich Pfefferspray in die Augen und war somit außer Gefecht gesetzt.” Nach einer etwa 30-minütigen Behandlung konnte sich W. wieder am Einsatz beteiligen.
Von Christin H. (28) habe er daraufhin einen Hinweis erhalten, welche Person das Pfefferspray benutzt haben soll. Diese sei schließlich in einer von der Polizei eingekesselten Menschengruppe ausfindig gemacht und durchsucht worden. Das Pfefferspray habe sich in einem mitgeführten Rucksack befunden. Der Polizeimeisterin H. fehlte es vor Gericht jedoch an genauen Erinnerungen zu den Umständen und beteiligten Personen. “Laut meiner Zeugenvernehmung war ich mir damals aber sicher, um wen es sich handelt.”
Polizeikommissar Christian K. (32), der gemeinsam mit W. und H. im Einsatz war, berichtete anschließend davon, in jener Situation selbst Pfefferspray gegen die angreifenden Personen eingesetzt zu haben. Zuvor habe er jedoch bereits Pfefferspray gerochen und geschmeckt.
Ein vierter Beamter, der gemeinsam mit W. behandelt werden musste, konnte vor Gericht nicht gehört werden, weil er sich im Urlaub befindet. Da die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sowohl seine Aussage als auch die des zuständigen Zugführers als wichtig für die Aufklärung erachtet, setzte Richterin Claudia Eppelt-Knochenstiern einen weiteren Verhandlungstermin im September an.
Bis dahin möchte Verteidigerin Rita Belter zudem prüfen lassen, ob das Pfefferspray überhaupt zum Einsatz kam. Nachdem das Gewicht des Beweisstückes ermittelt wurde, habe der Hersteller mitgeteilt, dass die Dose “mit hoher Wahrscheinlichkeit” ungenutzt sei. Um dies zu bestätigen, müsse noch der Druck geprüft werden. Zudem soll ein Zeuge geladen werden, dem der Rucksack gehöre und der diesen Fabian H. lediglich ausgeliehen habe. Dass sich darin eine Dose Pfefferspray befindet, habe H. demnach nicht wissen können.
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