Die beiden Angeklagten im Chlorephedrin-Fall bleiben auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Dresden verwarf am Dienstag eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung von Peter-Philipp F. (33) und Saur S. (47). Die beiden Männer sollen den Crystal-Grundstoff Chlorephedrin gewerbsmäßig an ein tschechisches Drogen-Kartell verkauft haben. Ein erster Prozess war am 23. Juni vor dem Leipziger Landgericht wegen formaler Fehler der Staatsanwaltschaft geplatzt.
Das Landgericht hatte für das Verfahren 18 Verhandlungstage angesetzt. Doch nach nur einem Tag war Schluss. Noch vor Anklageverlesung beantragten die Verteidiger erfolgreich die Aussetzung der Hauptverhandlung. Die Rechtsanwälte hatten keine Mühe, auf eklatante Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft hinzuweisen. So waren die Ermittlungen in der Sache bei Prozessbeginn noch nicht vollständig abgeschlossen.
Im November feierte das Bundeskriminalamt den Schlag gegen den vermeintlichen Kopf eines deutsch-tschechischen Drogenrings als sensationellen Erfolg. Peter-Philipp F. soll rund 4,1 Tonnen Chlorephedrin erworben und an Abnehmer in der Tschechischen Republik verkauft haben. Dort sei die Chemikalie zu Methamphetamin verarbeitet und nach Deutschland zurückverbracht worden. In einer Lagerhalle in Bitterfeld beschlagnahmten Ermittler 2,9 Tonnen des Crystal-Grundstoffs. Das Landgericht kassierte allerdings in seinem Eröffnungsbeschluss weite Teile der Anklage. Nur ein Deal über etwa 10 Kilo Chlorephedrin ist noch Gegenstand des Verfahrens.
Mit der Entscheidung, den Prozess auf unbestimmte Zeit auszusetzen, hob das Landgericht die Haftbefehle gegen beide Männer auf. Der Beschleunigungsgrundsatz, der bei Haftsachen gelte, sei nicht mehr einzuhalten. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Wie L-IZ.de von Verteidigerin Doreen Blasig-Vonderlin erfuhr, entschied das Oberlandesgericht am Dienstag zugunsten der Angeklagten. “Das ist zutreffend”, bestätigte Gerichtssprecherin Gesine Tews. Beide Männer bleiben daher auf freiem Fuß.
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