Weil er unter Schlafstörungen litt, zündete Silvio T. (43) am 25. November 2014 im Seniorenpflegeheim "Am Rosental" seinen Zimmergenossen Dieter W. (66) an. Der Schwerstpflegebedürftige hatte aufgrund seiner Bettlägrigkeit keine Chance, den Flammen zu entrinnen. Sein Bettnachbar gestand am Freitag die Tat.
“Seit ich auf der Station mit Herrn W. war, konnte ich kaum mehr schlafen”, erzählte der Angeklagte dem Gericht. Silvio T. klagte den Pflegern sein Leid. “Ich habe gesagt, es kann kommen was will. Der Herr W. geht aus dem Zimmer oder ich gehe aus dem Zimmer.” Weil das Personal seinen Wunsch ignorierte, griff er zu rabiaten Mitteln. “Es kann schon sein, dass ich Rasierwasser oder Mundwasser über Herrn W. geschüttet und angezündet habe. Aber ich wollte nicht, dass Herrn W. etwas passiert.”
Gerichtspsychiater Matthias Lammel hält den Angeklagten für vermindert schuldfähig. Ausgiebig ging der Mediziner in seinem Gutachten auf dessen Krankengeschichte ein. Seit dem 14. Lebensjahr würde er Alkohol konsumieren. Mit 34 Jahren zeigten sich erste Symptome eines Leberschadens. Außerdem erlitt Silvio T. in der Jugend ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und der Alkohol löste weitere Hirnschäden aus. 2013 sei er obendrein an einer Meningoenzephalitis erkrankt.
Lammel diagnostizierte Silvio T. eine organische Persönlichkeitsstörung und sprach sich für die unbefristete Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Psychiatrie aus. “Eine vollständige Wiederherstellung der Gesundheit wird es nicht geben”, befand der Arzt. “Herr T. wird immer auf eine medizinische Betreuung angewiesen sein.” Aufgrund seines körperlichen Zustands seien in Zukunft jedoch weitere Straftaten zu erwarten. Im vorliegenden Fall sei von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen.
“Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte bewusst gehandelt hat”, sagte Staatsanwalt Torsten Naumann. Der Ankläger beantragte, den Leipziger wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen zu 13 Jahren Haft zu verurteilen und in den Maßregelvollzug einzuweisen. Die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie erachtete Verteidiger Stephan Bonell ebenfalls als sinnvoll. Allerdings beantragte der Rechtsanwalt eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Fünf Jahre Haft seien völlig ausreichend. “Es war für ihn eine Ausnahmesituation, in die er da hineingekommen war.” Sein Mandant habe aber die Konsequenzen seines Handelns aufgrund seines geistigen Zustands zum Tatzeitpunkt nicht abschätzen können. Das Urteil wird am Montag verkündet.
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