Jörg T. (44) muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Leipzig wegen zweifachen versuchten Totschlags verantworten. Nach einer Auseinandersetzung auf einer Party im Westwerk im Juni 2014 verletzte er einen Türsteher und bedrohte Polizisten mit einem Messer. Sie schossen ihn nieder. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund seiner psychischen Erkrankung von einer Schuldunfähigkeit aus, zu der er sich umfassend äußerte. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus steht im Raum.
Was Judith B. (28) zunächst für einen Scherz hielt, sollte in der Nacht vom 7. zum 8. Juni 2014 mit Schüssen enden. Sie war zusammen mit Freunden im Westwerk zu einer Party, als Jörg T. an sie herantrat und ihr die Brille vom Kopf nahm. Sein Vorwurf: Es sei keine echte Brille.
“Er hat mir schon Angst gemacht”, schilderte sie im Landgericht ihre Gefühlswandlung im darauf folgenden Gespräch. Aufgrund der bedrängenden Situation winkte sie ihre Freunde herbei. Die Situation eskalierte. Ihre Freundin Andrea R. (34) bekam einen Schlag ins Gesicht, einer anderen, Susanne B. (27), verdrehte er den Arm. Zwei Türsteher kamen zu Hilfe. “Sie haben ihn gepackt und herausbefördert.”
Maxim K. (22) war einer der beiden Retter. “Ich glaubte, dass er betrunken war”, schätzte er den 44-Jährigen damals ein. Bei der anschließenden Auseinandersetzung in einem Vorraum landete T. auf einem Fahrrad. Er rappelte sich wieder auf. “Dann habe ich ein Klicken gehört.” Der 22-Jährige hatte zuerst einen Totschläger wahrgenommen. Tatsächlich handelte es sich dabei um ein Messer. Schützend hielt er die Hände vor den Bauch. “Es war wie ein Stromschlag”, erinnerte er sich an den Schmerz.
Sein herbeigeeilter Security-Kollege besprühte den Angeklagten mit Pfefferspray, woraufhin dieser fortlief. Erst dann bemerkte Maxim K. die Schwere seiner Schnittverletzung an der Hand. “Meine Arme und Beine waren voller Blut.” Lebensgefährliche Verletzungen erlitt er nicht, nennenswerte Folgeschäden sind ihm ebenfalls erspart geblieben.
Ein Krankenwagen wurde angefordert und noch vor Ort nahm die gerufene Polizei eine erste Aussage von ihm auf. Vom Täter fehlte zunächst jede Spur und die Polizei begann sofort mit der Fahndung in der Umgebung. “Über Funk hörte ich, dass auf ihn geschossen wurde”, konnte sich Maxim erinnern, der im Polizeiauto saß.
Mehrere Polizeibeamte hatten den 44-Jährigen gestellt, der sie mit dem Messer bedrohte. Trotz Ansprachen und Einsatz von Pfefferspray konnte sie ihn nicht dazu bringen, das Messer abzulegen. Sie schossen zweimal auf den Mann, führte Staatsanwältin Katrin Minkus aus.
Vor der 1. Strafkammer lies sich Jörg T. zur Tat selbst nicht direkt ein. “Mein Mandant hat seine Akte gelesen. Er kann nicht mehr unterscheiden, was er gelesen hat und erinnert”, begründete Verteidiger Matthias Luderer die Einlassungen lediglich zu seinen persönlichen Verhältnissen und dem geistigen Zustand.
“Die Psychose war wohl schon so weit, dass man nichts mehr dagegen machen konnte”, schätzte sich der Angeklagte bezüglich der Tatumstände selbst ein. “Man muss dann erst einmal weggesperrt werden”, skizzierte er den generellen Umgang mit einem psychotischen Schub. “Man braucht Hilfe von außen.”
Der bereits Wochen andauernde Zusammenbruch blieb unbemerkt. “Am 17. oder 18. Mai hatte ich in der Universitätsklinik vorgesprochen”, zeigte sich der Angeklagte verwundert. Er glaubte damals, dass Darmparasiten ihn umbringen würden. Trotz Angaben zu seiner psychischen Erkrankung fiel den Ärzten nichts auf. “Sie haben mich nicht ernst genommen und nach Hause geschickt.”
“Die irrationalen Ängste sind weg”, beschrieb er die Wirkung seiner jetzigen Medikamente. Regelmäßig muss er beim Arzt erscheinen und lässt sich die Psychopharmaka mit einer Spritze geben, um einen Rückfall zu vermeiden. “Das ist das Beste für alle Beteiligten.”
Der Prozess wird fortgesetzt. Für kommenden Freitag sind eine Reihe von Polizeibeamten geladen, darunter auch die beiden Schützen.
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