"Gefühllos und geistig nicht in der Lage zu folgen". So beschrieben Polizeibeamte am Freitag Silvio T. vor dem Landgericht. Der 42-Jährige soll am 25. November 2014 seinen Bettnachbarn Dieter W. (66) im Altenpflegeheim „Am Rosental“ mit Mundwasser überschüttet und angezündet haben, als dieser wehrlos im Bett lag. Der Rentner starb später an den schweren Verbrennungen.
Streifenpolizist Kai-Alexander B. (38) war am 25. November 2014 zu dem Brand gerufen worden. Als Außendienstleiter hatte er die Aufgabe, die ersten Polizeimaßnahmen zu koordinieren. „Die Feuerwehr war bereits am Ort“, erinnerte sich der Beamte an die Ankunft in der Waldstraße. Dort wurde er auch gleich über die Lage von Dieter W. unterrichtet. „Ein lebensgefährlicher Zustand ist eingetreten.“
„Wir haben versucht herauszufinden, was geschehen war“, umriss der Polizist die ersten Minuten des Einsatzes. Die Ordnungshüter forderten zusätzliche Kräfte zur Regelung des Verkehrs an, begutachteten Dieter W.’s verbrannte Matratze und vernahmen erste Zeugen. Zunächst deutete nichts auf einen Mord hin. „Es war alles ungeklärt.“
Eine Pflegerin machte die Polizisten schließlich darauf aufmerksam, dass eine Flasche Mundwasser auf der Matratze lag, die dort nicht hingehörte. Den Beamten kam der Verdacht, dass bei dem Feuer nachgeholfen worden sein könnte. Dieter W. kam allerdings wegen seines desolaten Gesundheitszustandes nicht als Brandstifter in Betracht. Der bettlägerige Senior konnte sich kaum noch bewegen. Schnell fiel der Verdacht auf Silvio T. Der Alkoholkranke teilte sich mit W. das Zwei-Bett-Zimmer.
Das Pflegepersonal hatte den brennenden Mann in dem Zimmer entdeckt, weil das Feuer die Brandmeldeanlage aktivierte. „Während des Betretens des Raumes soll der Angeklagte im Raum gewesen sein“, rekapitulierte Kai-Alexander B.
Die Beamten konfrontierten ihn mit den Vorwürfen. „Ich habe den Eindruck gehabt, dass er es nicht verstanden habe“, berichtete der Polizist. Er habe seine Fragen und Vorwürfe immer wiederholen müssen. „Was ist passiert?“, fragte der Verdächtige immer wieder zurück. „Ich kann nicht sagen, ob er es bewusst so gesagt hat, oder es gespielt war.“ Kai-Alexander B. brach die Vernehmung ab. Aus dem Zimmer wurde ein versiegelter Tatort.
Einen Tag später rückten Brandermittler an. „Auf sämtlichem Mobiliar waren keine Brandspuren vorhanden“, bemerkte Thomas H. (47). „Das Kopfkissen zeigte keinerlei Brandspuren.“ Als Ursache wurde deshalb ein technischer Defekt schnell ausgeschlossen. Sowohl im Brandschutt als auch auf der Matratze fand der Experte Glassplitter von einer Mundwasserflasche. Die desinfizierende Flüssigkeit ist wegen ihres hohen Alkoholgehalts leicht entzündlich. Den Brand konnte nur eine offene Flamme verursacht haben, schlussfolgerte der 47-Jährige. Der Verdacht, es könne sich bei dem Feuer um ein Tötungsdelikt gehandelt haben, verstärkte sich.
Der Kriminalbeamte Silvio B. (48) erhielt den Auftrag, Silvio T. zu verhaften. Nach einer Belehrung und der Eröffnung des Mordvorwurfs fand eine Befragung statt. Der dringend Tatverdächtige informierte den Polizisten darüber, dass ein Rechtsanwalt bereits eingeschaltet worden sei. Trotzdem redete er mit dem Kriminalisten.
„Er hatte sich eine Geschichte zurechtgelegt“, schilderte der Polizist die Vernehmung. „Die wurde dann immer krümeliger.“ Seine damaligen Aussagen machten auf den Ermittler einen gefühllosen Eindruck. „Beim Betreten habe ich gesehen, dass der Kunde brannte“, notierte dieser seinerzeit als wörtliches Zitat im Vernehmungsprotokoll.
In der Vergangenheit war Silvio T. im Heim bei der Verwendung von Feuer aufgefallen. Er hatte seine Weste in Brand gesteckt. „Ich hatte das Leben satt“, soll er Silvio B. erzählt haben. Sein Strafverteidiger Stephan Bonell beanstandete am Freitag die Aussage des Beamten. Dieser wusste zu dem Zeitpunkt, dass der Verdächtige einen Anwalt mandatiert habe. Dieser sei damals nicht zur Vernehmung hinzugezogen worden. Bonell verlangte deshalb die Verwerfung der damaligen Aussage seines Mandanten.
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