Oliver G. (42) soll einen ALDI-Supermarkt im Dezember 2013 überfallen haben. Am Mittwoch wurde ihm deshalb am Landgericht Leipzig der Prozess gemacht. Für das Gericht war er kein Unbekannter. 2014 wurde er bereits wegen ähnlicher Taten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die 5. Strafkammer sprach ihn wegen unzureichender Beweise frei.
Die Staatsanwaltschaft klagte am Mittwoch Oliver G. vor dem Landgericht Leipzig an, einen Überfall auf einen ALDI-Supermarkt am 10. Dezember 2013 in Probstheida begangen zu haben. Kurz vor Ladenschluss soll er in den Markt gegangen sein und einen Einkauf vorgetäuscht haben. Mit einem Messer verletzte er einen Kassierer und stahl anschließend knapp 800 Euro aus der Kasse.
“Ich war es nicht”, bestritt Oliver G. bereits zur Eröffnung der Verhandlung den Tatvorwurf. “Ich bin doch nicht so dämlich.”
“Es ist so ähnlich, wie sie es auch schon einmal gemacht haben”, merkte der Vorsitzende Richter Berthold Pfuhl zu seiner Einlassung an. Bei der 5. Strafkammer ist der Angeklagte bereits letztes Jahr vorstellig geworden. G. wurde damals zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er im Frühjahr 2014 unter anderem zwei ALDI-Filialen in Dölitz und Probstheida überfallen hatte.
“Der Verurteilte soll die Überfälle verübt haben, um sich so seine Drogensucht zu finanzieren”, gab Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig gegenüber L-IZ.de an. Der Angeklagte befindet sich zurzeit in einer Entziehungsanstalt.
“Ich saß an der Kasse”, schilderte der 26-jährige Geschädigte Martin L. den Überfall. Ein Mann mit einer tief ins Gesicht gezogenen Kapuze stellte ein Bier auf das Kassenband. Soweit alles Routine. “Sobald die Kasse geöffnet war, hatte ich das Messer im Daumen.”
Geschockt von der Verletzung, die wahrscheinlich durch ein Brotmesser verursacht wurde, wich der Kassierer von der Kasse zurück. Der Räuber räumte danach die Geldfächer aus. “Nimm es nicht persönlich”, soll der Täter gesagt haben. Der Daumen musste anschließend mit ein paar Stichen genäht werden. “Bis auf eine Narbe ist alles verheilt”, so der Geschädigte zu den Folgen der Verletzung.
Der Vorsitzende fragte L. ob er den Angeklagten wieder erkenne. Er bejahte. “Nie gesehen, den Menschen”, beteuerte sofort der Angeklagte. Wegen der Kapuze konnte er das Gesicht des Täters nicht genau sehen, relativierte der Verkäufer im Zeugenstand.
Angela H. (47), eine weitere Angestellte des Supermarktes, konnte zu der Täterbeschreibung auch nichts viel beitragen. “Ich war am anderen Ende des Ladens.” Sie kam kurz nach dem Überfall zur Kasse, als der Täter sich langsam durch die Vordertür aus dem Staub machte. “Ich habe nur noch den Schatten gesehen.”
In das Raster der Polizei wird der Angeklagte wohl durch seine vergangenen Straftaten gekommen sein. Der Kassierer Martin L. konnte nur die Gesichtszüge auf einem vorgelegten Bild bei einer Zeugenvernehmung durch Polizeibeamte wiedererkennen. Rund um den Tatort selbst wurde nach einstündiger Suchaktion durch die Polizei keine Person gestellt, die auf die Täterbeschreibung passte.
Trotz der Ähnlichkeit mit vergangenen Straftaten, konnte nicht der zweifelsfreie Beweis der Täterschaft von Oliver G. am Mittwoch erbracht werden. Die 5. Strafkammer sprach ihn frei.
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