LeserclubEigentlich schien Tahsin M.'s Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Grimma aussichtslos. Der frühere Gastronom fühlte sich am 25. August von Neonazis bedroht. Deren Anführer, Michael P. (32), sprühte der Kurde eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht, ohne dass eine konkrete Notwehrsituation bestand. Dafür sollte der Wirt eine Geldstrafe zahlen. Dazu wird es nicht kommen.
Michael P. hatte es auf den Inhaber einer Shisha-Bar abgesehen. Mehrfach wurde der Neonazi im August 2012 in dem Lokal in der Grimmaer Bahnhofsstraße vorstellig, um seinen Hass an Tahsin M. auszulassen. Wegen zweier Vorfälle muss sich der vorbestrafte Rechtsextremist dieser Tage selbst vor dem Landgericht verantworten.
Tahsin M. kam für die Auseinandersetzung am 25. August mit einem blauen Auge davon. “Drei Zeugen sind unentschuldigt nicht erschienen”, berichtet Gerichtsprecher Hans Jagenlauf. “Das Gericht hat das Verfahren daraufhin eingestellt.”
Bei der Entscheidung berücksichtigte das Gericht, dass M. Minuten nach der Pfefferspray-Aktion selbst Opfer einer Straftat wurde. Als die Polizei am Tatort eingetroffen war, hatte sich Michael P. wieder berappelt und ging selbst auf den Gastronom los. Bei dem Angriff verpasste der Grimmaer dem Migranten mit einem kleinen Megafon an der Stirn eine Platzwunde.
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