800 Euro zahlten Thomas W. und Heinz-Dieter D. an Ines H., damit die Quedlinburgerin den Männern ihre zehnjährige Tochter sowie ihre fünfzehnjährige leibliche Schwester für einen Porno-Dreh zur Verfügung stellte. Am Mittwoch sprach das Leipziger Landgericht das Urteil.
Die beiden Angeklagten hatten sich über ein Online-Portal kennengelernt. Heinz-Dieter D. (66) kannte Ines H. (35) aus seiner Zeit in Bremerhaven, bevor er zwischen 2004 und 2010 wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens inhaftiert wurde. Die Bäckerei-Angestellte vermittelte den Männern ihre zehnjährige Tochter sowie ihre eigene fünfzehnjährige Schwester zum Sex. Die Männer holten die beiden Mädchen in Quedlinburg ab, um sie in einer angemieteten Wohnung in Wernigerode zu missbrauchen.
Thomas W. (38) muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Herstellens und Besitzes von Kinderpornografie fünf Jahre hinter Gitter. Seinen Mitangeklagten trifft das Urteil härter. Heinz-Dieter D. soll erst sechs Jahre ins Gefängnis, anschließend in Sicherungsverwahrung. Bedeutet: Der Triebtäter wird schon aufgrund seines fortgeschrittenen Alters möglicherweise nie wieder in Freiheit leben.
Das Gericht ging davon aus, dass der Hang, Kinder sexuell zu missbrauchen, sich wie ein roter Faden durch sein Leben ziehen würde. “Dass aus dieser Sicht eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht, liegt auf der Hand”, begründete der Vorsitzende Norbert Göbel die Verhängung der einschneidenden Maßregel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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