LeserclubSchneller als erwartet hat am Donnerstag der Prozess gegen Michael P. (33) ein Ende gefunden. Am zweiten von drei geplanten Sitzungstagen verurteilte das Landgericht den Grimmaer Rechtsextremisten wegen einer vielzahl kleinerer Vergehen zu knapp drei Jahren Haft. Einen Teil der Strafe muss der Erwerbslose in einer Entzugsklinik verbüßen.
Der Angeklagte war für die Justiz kein Unbekannter. Der Kleinkriminelle ist erheblich vorbestraft. Seit dem Jahr 2010 sammelten sich bei Amts- und Landgericht 14 Anklagen an, die schlussendlich aus prozessökonomischen Gründen zu einem einzigen Verfahren verbunden wurden.
Die meisten Delikte standen in Verbindung mit Michael P.’s erheblichem Alkoholkonsum und seiner rechtsextremen Weltanschauung. Im August 2012 tyrannisierte der Grimmaer einen Gastronom mit kurdischem Migrationshintergrund. Das Ergebnis waren mehrere Strafverfahren. Hinzu gesellten sich Gewaltdelikte, ein Wohnungseinbruch, Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad und das öffentliche Zeigen von tätowierter Nazi-Symbolik.
Im Rahmen der Hauptverhandlung legte Michael P. ein Teilgeständnis ab. Im Ergebnis soll der Grimmaer für zwei Jahre und elf Monate hinter Gitter. Das Gericht ordnete als Maßregel den Besuch einer geschlossenen Suchtklinik an, der ihm auf die Haftdauer angerechnet wird.
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