Alexander T. (24) hatte sich frühmorgens am 1. Januar 2014 am Connewitzer Kreuz an den jährlichen Silvester-Krawallen beteiligt. Am Mittwoch musste sich der Leipziger wegen schweren Landfriedensbruchs vor dem Amtsgericht verantworten.
Es gibt viele Gründe, warum Angeklagte bei Gericht schweigen. Weil sie unschuldig sind. Weil sie der Justiz keine unnötige Angriffsfläche bieten möchten. Oder weil ihre Verteidiger zunächst die Zeugen und Beweismittel in ihre kleinsten Fragmente zerlegen und neu, aber irgendwie anders zusammensetzen möchten.
Alexander T. erschien ohne Rechtsbeistand bei Gericht. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung. In der Nacht zum 1. Januar 2014 soll der Leipziger während der Silvesterkrawalle am Connewitzer Kreuz eine Flasche und eine Rauchbombe auf Polizisten geworfen haben. Während der Bengalo sein Ziel verfehlte, traf das Glasbehältnis einen Beamten am Kopf.
Bereitschaftspolizist Peter H. (41) erlitt Kopfschmerzen, konnte aber den Werfer gut erkennen. “Herr T. hatte eine kurze Hose an”, berichtete der Polizeihauptkommissar. Die Hose zierten zwei weiße Aufnäher. Außerdem sei T.’s Wadentattoo zu erkennen gewesen. Obendrein hielten H.’s Kollegen den Vorfall auf Video fest.
Obwohl die Beweislage klar gegen ihn sprach, verweigerte Alexander T. konsequent die Aussage. Kein strafmilderndes Geständnis. Keine Reue-Bekundungen. Keinerlei Erklärungen, warum er sich in der Nacht zu den Taten habe hinreißen lassen. Der Angeklagte, dessen Hände Tattoos und Gesicht auffällige Piercings zieren, gab lediglich einige Details zu seiner verkorksten Biografie Preis. Kein Schulabschluss, keine Ausbildung, kein Job. Dafür ein halbes Dutzend Vorstrafen im Gepäck.
Alexander T.’s Prozesstrategie machte es Amtsrichterin Ines Walther nicht gerade leicht, entlastende Umstände auszumachen, die zu seinen Gunsten hätten sprechen können. Dabei steht auf schwerem Landfriedensbruch mindestens sechs Monate Haft. Staatsanwalt Ronny Duckstein beantragte sogar ein Jahr und drei Monate. “Man hat einfach ein tristes Leben, gammelt vor sich hin und sucht sich Höhepunkte wie so eine Silvesternacht”, mutmaßte der Ankläger.
Weil T. bislang immer mit Geldstrafen davon gekommen sei, solle die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Weitere Argumente, die für eine Bewährungsstrafe sprächen, waren in der Tat nicht zu erkennen. Denn T. hatte sie nicht geliefert.
Üblicherweise versuchen Rechtsanwälte in vergleichbaren Fällen, dem Gericht entlastende Momente bei Tatbegehung und aus dem Leben ihrer Mandanten zu präsentieren. Der Linksautonome blieb bei seiner Strategie. Kein Plädoyer, kein eigener Schlussantrag. Nur ein knappes “Nee”, nachdem ihm Walther das Wort erteilt hatte.
“Diese schweren Ausschreitungen können so nicht hingenommen werden und müssen auch geahndet werden”, befand Walther. Urteil: Ein Jahr auf Bewährung. Außerdem muss der Flaschenwerfer 100 Sozialstunden ableisten.
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