Die Beweislast war erdrückend, die Angeklagten geständig. David E. (23) und Chris P. (21) haben im Sommer 2014 zwei Kinder im Alter von acht und neun Jahren missbraucht. Und sie fertigten Fotos und Videos von ihren Taten an. Das Landgericht Leipzig verurteilte sie am Donnerstagnachmittag zu mehreren Jahren Haft.
Im Verfahren wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern durch zwei junge Leipziger wurde zum Opferschutz mehrfach die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch zur Urteilsverkündung folgte das Landgericht diesem Grundsatz, aber gab im öffentlichen Teil der Begründung der Entscheidung einige Details preis.
Der psychiatrische Gutachter Dr. Kramm sollte bei den Angeklagten eine möglicherweise vorhandene Erkrankung begutachten, die eine verminderte Schuldfähigkeit hätte rechtfertigen können. Bei David E. wurde er fündig, was sich im Urteil der Jugendstrafkammer widerspiegelte. “Wir gehen davon aus, dass die Schuldfähigkeit eingeschränkt war.”
Sie begründete sich bei E. auf einer organischen Schädigung des Gehirns. Zudem habe er eine schwere Persönlichkeitsstörung und eine pädophile Neigung, die sich mit sadistischen Zügen mische. “Da sieht die Sache bei ihnen anders aus”, merkte der Vorsitzende Richter Rüdiger Dahms gegenüber dem Mitangeklagten Chris P. an.
Bei dem 21-Jährigen Chris P. stellte der Gutachter nicht mit definitiver Sicherheit eine verminderte Schuld fest. Aber: “Zugunsten des Angeklagten könne es nicht ausgeschlossen werden”, begründete Dahms eine Milderung des Strafmaßes anhand seines Lebens. “Es ist auch möglich in der Betrachtung des gebrochenen Lebenslaufs, eine schwere Schädigung beim Angeklagten festzustellen.”
Auf der belastenden Seite standen jedoch nicht weniger Argumente. “Durch die Taten ist eine erhebliche Empathieschwäche hervorgetreten”, stellte Dahms im Fall Chris P.s fest. Dies sei vor allem auch durch die Verlesung von diversen Kurznachrichten als Beweismittel für die Taten beider Angeklagten deutlich geworden. “Dem Kind wurden die Augen mit einem Schal verbunden, was eine besondere Erniedrigung darstellt”, bewertete das Gericht den sexuellen Missbrauch durch David E. als strafverschärfend. Dazu kam, dass es sich um Kinder von acht und neun Jahren handelte.
Die zweite Strafkammer des Landgerichts verurteilte David E., wie am vorhergehenden Verhandlungstermin bereits angedeutet, als Haupttäter des Kindesmissbrauchs, zu fünf Jahren und neun Monaten Haft.
Da Chris P. zur Tatzeit noch unter 21 war, kam für ihn eine Verurteilung als Heranwachsender in Betracht. “Wir haben mitbekommen, dass P. in seinen entscheidenden Entwicklungsphasen Hemmnissen gegenüberstand”, so das Gericht. Unter Einbeziehung einer Vorstrafe fand die Kammer eine Haftstrafe von fünf Jahren für die Beihilfe des Missbrauchs angemessen.
Das Gericht folgte zudem bei E. der Auffassung seines Verteidigers Stephan Bonell. Dieser hatte in seinem Plädoyer am Montag die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorgeschlagen.
Aufgrund der nicht zur Genüge erwiesenen psychischen Störung von Chris P., kam bei ihm eine solche Maßnahme nicht in Frage.
Die Nebenklage hatte für beide Täter Sicherungsverwahrung gefordert, was nach der Meinung des Gerichts aber keine juristische Grundlage habe und nicht angewandt werden könne. Nach Angaben der Verteidigung ist es noch unentschieden, ob die Angeklagten in Revision gehen.
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