Die Anregung kam ihnen durch das Computerspiel "Grand Theft Auto" (GTA). Wegen zweier Supermarkt-Überfälle müssen sich Ricardo P. (15), Ratik G. (17) und Jan I. (23) seit Anfang März vor dem Landgericht verantworten. Am Montag sagte eine betroffene Bäckereiverkäuferin aus.
Als damalige Geschädigte des ersten Überfalls vom vierten Februar 2014 der Dreierbande sagte Christel S. (60) aus. Die Leipzigerin arbeitet nach wie vor als Backwarenverkäuferin in dem überfallenen Konsum-Markt in Grünau-Nord.
„Es war kurz vor zehn Uhr“, erinnerte sie sich. Sie war in einem Nebenzimmer, um die Abrechnung für ihre Bäckereitheke zu machen. Dann ging alles ganz schnell. Es waren mehrere Stimmen zu hören, danach schritt sie aus dem Raum. „Ich sah drei Maskierte“, schilderte sie sehr
gefasst die damalige Situation.
Ein Mann kam auf sie zu. „Geld her“, sagte er immer wieder. 35 Euro entnahm er selbstständig der Kasse, nachdem er die Verkäuferin an der Theke beiseite gedrängt hatte. Dann sei alles zu Ende gewesen.
Der Täter war der Angeklagte Jan I. (23). Der Arbeitslose hatte den Überfall schon zu Prozessauftakt bereitwillig eingeräumt. Der Vorsitzende Norbert Göbel bohrte weiter nach, weil die Verkäuferin in ihrer Aussage gegenüber der Polizei mehr erwähnte als am Montag vor Gericht. Der Räuber sei mit ihr in das Nebenzimmer gegangen und forderte dort mehr Geld. Als er es nicht bekam, warf er Gegenstände durch den Raum. Göbel stutzte auch ob des erbeuteten Geldbetrags. „35 Euro?“
Nach einer Anweisung ihrer Firma sollte sie größere Beträge regelmäßig in einen Schrank bringen. „Das andere Geld war schon weg“, merkte Christel S. hinsichtlich der übrigen Tageseinnahmen an. Deshalb entgingen den Räubern 300 Euro.
Zwei der drei Räuber signalisierten Reue. „Ich möchte mich gern bei Ihnen entschuldigen. Kommt nicht mehr vor“, beteuerte Jan I.. Ratnik G. schloss sich direkt an: „Es tut mir maßlos leid.“ Nur Ricardo P. (15), der damals ebenfalls beim Überfall mitwirkte, blieb sitzen.
Gerichtspsychiater Steffen Bratanow attestierte Jan I. heute eine dissoziale Persönlichkeitsakzentuierung. Daneben neige dieser zum Missbrauch von Crystal und Cannabis. Eine Entzugstherapie käme allerdings nur in Betracht, wenn der Angeklagte die Maßnahme mittragen würde. Danach sieht es im Augenblick nicht aus.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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