Das "Abziehen" von Schals und anderen Fanutensilien ist unter Ultras so etwas wie ein Volkssport. Die Betroffenen erstatten nach derlei Szene-Delikten in der Regel keine Anzeigen. Ermitteln die Behörden doch einmal einen Täter, blühen dem "Fan" saftige Strafen. Ein Wiederholungstäter aus der Lok-Fanszene ist am Donnerstag vom Landgericht zu über drei Jahren Haft verurteilt worden. Der 23-Jährige hatte es auf Bekleidungsstücke in den Farben verschiedener Clubs abgesehen. Dessen Besitzern sprach er das Recht ab, diese in Leipzig zu tragen.
“Die tief verwurzelte Einstellung des Angeklagten, dass man sich in Leipzig nicht als anderer Fußballfan zu erkennen gibt als von dem 1. FC Lokomotive Leipzig, lässt weitere Straftaten erwarten”, schrieb Amtsrichterin Ute Fritsch in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung.
Am 3. September 2014 verurteilte das Schöffengericht Michael B. (23) wegen schweren Raubes und versuchten Raubes in zwei Einzelstrafen zu knapp über drei Jahren Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sind. In das Urteil flossen Vorstrafen wegen einschlägiger Fußball-Delikte ein.
Am 13. September griff Michael B. in der Leipziger Innenstadt einen 21-Jährigen an, der sich mittels Pullover zum FC St. Pauli bekannt hatte. Unter Androhung von Gewalt verlangten der Angeklagte und ein Begleiter die Herausgabe des Bekleidungsstücks. Das Opfer leistete der Aufforderung folge. Ein Zeuge alarmierte die Polizei, die die Räuber kurze Zeit später in einer Einkaufspassage stellte. Am 4. Mai 2014 wollte Michael B. in der Straßenbahn einem RB-Anhänger (18) den Fanschal rauben. Das Opfer setzte sich zur Wehr. Andere Fahrgäste kamen dem Geschädigten zur Hilfe.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht bat sein Verteidiger Uwe Lützenkirchen um Milde. “Er hat sich seit dem letzten Vorfall im Mai gewandelt.” Michael B. habe eine feste Beziehung, sei Anfang Februar Vater geworden und hätte sich erfolgreich um einen Job bemüht. “Ich denke, jeder hat ‘ne zweite Chance verdient”, bettelte der Angeklagte. “Eine Chance haben Sie schon gehabt”, erwidert Richter Kühlborn. Das Amtsgericht Grimma hatte den Fußballliebhaber nämlich am 12. Februar 2014 wegen Schalraubs zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
“Er ist nachdenklicher geworden bezüglich seines Handelns und seines Tuns”, analysierte Lützenkirchen. “Ich mache keine Straftaten mehr”, versprach sein Mandant. Oberstaatsanwalt Lutz Lehmann ließ sich nicht erweichen. “Die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung ist keine Frage eines Geschenks.” Das Verhalten des Angeklagten lasse nicht auf eine positive Kriminalprognose schließen.
“Er hat die zweite Chance relativ zügig und leichtfertig verletzt”, resümierte Klaus Kühlborn nach gut zweistündiger Verhandlung. Das Gericht verwarf nicht nur die Berufung, sondern legte noch eine kleine Schippe oben drauf. Weil gegen Michael B. zwischenzeitlich ein weiterer Strafbefehl ergangen war, erhöhte die Kammer das erstinstanzliche Urteil um einen weiteren Monat. Michael B. hat nun drei Jahre und zwei Monate Zeit, sein kriminelles Handeln hinter Gittern zu reflektieren. Gegen die Entscheidung kann noch Revision eingelegt werden.
Es gibt 2 Kommentare
Das Gericht verurteilte den Angeklagten nicht nur wegen eines einzelnen Schalraubs, sondern wegen mehrerer Straftaten. In das Urteil sind mehrere Vorstrafen mit eingeflossen. Aus den Einzelstrafen sind zwei Gesamtfreiheitsstrafen gebildet worden, die der Angeklagte bei Rechtskraft nacheinander verbüßen müsste.
Wirklich ein hartes Urteil für den Raub eines Schals. Obwohl dabei vielleicht bedenken sollte, dass ein Raub im Gegensatz zum Diebstahl schon mit Gewalteinwirkung oder Gewaltandrohung verbunden ist und nicht genau ausgeführt ist, was er schon alles auf dem Kerbholz hat.
Na ja, so sieht es dann wohl aus, wenn der Forderung nach härteren Strafen, wie man sie aus solchen Dunstkreisen gerne mal wahrnimmt, wirklich mal nachgekommen wird.