Angetreten war Janko V. (32) Anfang März am Landgericht mit dem Ziel, nicht ins Gefängnis zu müssen. Im Verhandlungstermin am Mittwoch entschied sich der Leipziger überraschend, seine Berufung zurückzuziehen. Ihm bleiben nun ein paar Wochen, um seine Angelegenheiten zu regeln, bevor er wegen Körperverletzung und Beleidigung für 14 Monate hinter Gitter muss.
Janko V. hatte in den Jahren 2011 und 2012 diverse Körperverletzungen und Beleidigungen vor allem gegen Polizeibeamte begangen. Dabei war er stets alkoholisiert. Im Juli 2014 hatte ihn das Amtsgericht Leipzig zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil Vorstrafenregister und persönliche Lebensumstände keine positive Sozialprognose zuließen.
Zum Auftakt der Berufungsverhandlung Anfang März schilderte Janko V. seinen Weg der Besserung. Er habe einen Job und versuche, seine Alkoholsucht unter Kontrolle zu bekommen. Das Berufungsziel sei die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung, erklärte damals sein Strafverteidiger Matthias Luderer. Nach Recherchen durch die Vorsitzende Richterin Karen Aust war jedoch herausgekommen, dass dem 32-Jährigen gekündigt worden war – auch zur Überraschung des Angeklagten.
Für Mittwoch war die Befragung von Vorgesetzten geplant, um die Aussagen zu einer eventuellen Besserung seiner Person zumindest zu überprüfen. „Er ist nicht mehr beschäftigt“, bestätigte Anja D. (38). Sie ist Niederlassungsleiterin eines Leipziger Personaldienstleisters, bei dem der Angeklagte von August 2014 bis Anfang März dieses Jahres angestellt war. Ein Kunde der Leiharbeitsfirma hatte Janko V.’s Arbeitskraft abbestellt, weil er zwei Mal kurz hintereinander unentschuldigt gefehlt hatte. „Die Auftragslage gab es nicht her“, begründete die Leiterin die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Noch bevor der nächste Zeuge vernommen werden sollte, verkündete Rechtsanwalt Luderer eine überraschende Mitteilung. „Im Auftrag meines Mandanten ziehe ich die Berufung zurück.“ Auf Nachfrage wollte Janko V. nichts zu seiner Entscheidung sagen. „Mein Mandant habe den Verlauf des Prozesses abgewogen und gesehen, dass er nicht so viele Pluspunkte sammeln konnte“, teilte Luderer L-IZ.de mit. Die Rückziehung der Berufung sei als Anerkennung der Schuld zu sehen und er hoffe, dass dies bei einer Prüfung der frühzeitigen Haftentlassung berücksichtigt werde.
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