Am Mittwoch setzte das Landgericht Leipzig den Prozess gegen zwei mutmaßliche Sexualstraftäter fort. Thomas W. (38) und Heinz-Dieter D. (66) sollen sich zwei minderjährige Mädchen zum Sex gekauft haben. Eine Quedlinburgerin (35) hatte ihre Tochter (10) sowie ihre Schwester (15) in einer Internetplattform angeboten.
Über einen Zeitraum von vier Jahren musste die Tochter von Ines H. (35) die perversen Wünsche pädophiler Männer erfüllen. Der Bäckereiaushilfe wird seit dem 28. März in Magdeburg der Prozess gemacht.
In Leipzig sitzen zwei Freier auf der Anklagebank. Heinz-Dieter D., ein adipöser Senior aus Bremerhaven mit norddeutschem Dialekt, kennt sich mit sexuellem Missbrauch von Kindern aus. Seit 1999 stand der mutmaßliche Pädophile mehrfach wegen einschlägigen Delikten vor Gericht. Missbrauch, Kinderpornos, Menschenhandel und Prostitution.
Im November 2004 musste sich D. vor dem Landgericht Bremen verantworten. Weil er sich an einem fünfjährigen Mädchen vergangen hatte, schickten ihn die Richter für fünf Jahre hinter Gitter. Damals soll er vor der Tochter einer Freundin masturbiert haben. Inwieweit er sein Opfer darüber hinaus missbrauchte, konnte laut einem Medienbericht vor Gericht nicht geklärt werden.
Während des Prozesses kam jedoch heraus, dass der Angeklagte bereits seine leibliche Tochter missbraucht hatte. Die damals 34-Jährige hatte die Taten nie angezeigt. Als sie sich gegenüber den Richtern offenbarte, waren die Delikte längst verjährt. Zusätzlich zu den fünf Jahren musste D. weitere 11 Monate absitzen. Wegen des Besitzes hunderter Kinderpornos war er im September 2002 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese wurde wegen der neuerlichen Verurteilung widerrufen.
In Leipzig steht Heinz-Dieter D. vor Gericht, weil er gemeinsam mit seinem sächsischen Komplizen Thomas W. die beiden Mädchen von Ines H. zum Sex gebucht haben soll. Die Verkäuferin kassierte für die “Dienstleistung” laut Anklage 800 Euro. Nachdem die Frau ihnen die Teenager in Quedlinburg übergab, sollen sie ihre Opfer in einer Wohnung in Sangerhausen missbraucht und sich dabei gefilmt haben. Heinz-Dieter D. steht anscheinend auf Videos von seinen Vergewaltigungen. Schon der Prozess vor dem Bremer Landgericht förderte zu Tage, dass sich der Sexualtäter bei seinen Straftaten selbst gefilmt hatte.
Im Falle einer Verurteilung droht Heinz-Dieter D. neben einer saftigen Haftstrafe die anschließende Sicherungsverwahrung. Um die Gefährlichkeit des Sexualtäters beurteilten zu können, hat das Gericht den Berliner Psychiater Matthias Lammel beauftragt, den Angeklagten zu begutachten. Dieser verweigert dem Mediziner bisher jedoch jegliche Kooperation. Am nächsten Verhandlungstag möchte sich Heinz-Dieter D. zu den schweren Vorwürfen äußern.
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