Zwei Osnabrücker Fußballfans erlebten am Dienstagnachmittag ein unerfreuliches Nachspiel. Philipp S. (29) riss im März 2014 nach dem Heimspiel von RB Leipzig gegen den VfL Osnabrück einem 53-Jährigen den Fanschal vom Hals. Das Bekleidungsstück landete kurz darauf in den Händen von Patrick D. (24), wo ihn Polizeibeamte entdeckten. Die beiden Männer legten am Dienstag Geständnisse ab. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte die Schal-Räuber zu Geldstrafen.
Unter manchen Fußballfans gehört das Erhaschen von gegnerischen Utensilien zum guten Ton. Doch nicht jeder Anhänger möchte dieses Spiel mitspielen. Rainer L. (53) bestieg nach Abpfiff sein Fahrrad und machte sich auf den Heimweg.
Philipp S. und Patrick D. waren zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert unterwegs. Die Männer waren am frühen Morgen losgefahren, um dem Auswärtsspiel ihres Vereins in Leipzig beizuwohnen. „Es war schon so einiges“, bewertete Patrick D. seinen Alkoholkonsum an dem Tag. „Wir haben einen Wert berechnet, der über der zwei Promillemarke liegt“, gab Gutachter Jan Dressler an.
Die angereisten Männer, angetrunken wie sie waren, hielten Rainer L. auf der Straße an und skandierten währenddessen „RB Schweine“. Noch im Ausrollen riss S. seinem Opfer den Schal vom Hals. Der Leipziger konnte sich gerade noch auf dem Fahrrad halten. „Ich versuchte mit Worten die Herausgabe des Schals zu erreichen“, berichtete der freiberufliche Moderator. „Sie verhöhnten mich.“ Anschließend fragten sie höhnisch, ob Rainer L. eine auf Nase haben wolle. Der Bestohlene suchte daraufhin das Weite.
Bereitschaftspolizisten fiel wenig später eine Gruppe von Osnabrückner Fans auf, die einen auffällig roten Schal mit sich führte. Patrick D. war darunter. „Ich konnte mir denken, dass er ihn nicht gekauft hatte“, schilderte der 24-Jährige den ersten Eindruck, als sein Bekannter S. ihm die Trophäe in die Hand drückte.
An sich wäre ein gewöhnlicher Schal kein wichtiger Hinweis gewesen, wäre das Utensil nicht eine Sonderanfertigung gewesen, die nicht im Handel erhältlich ist. Ein szenekundiger Beamter bemerkte dies und stellte Kontakt zum Geschädigten über die Rasenballer her. Im Juli 2014 durfte Patrick D. wieder Bekanntschaft mit der Polizei machen. Diesmal bei einer Hausdurchsuchung, bei der das Unikat sichergestellt wurde.
Beide Angeklagten mussten bereits vor dem Prozess die ersten Konsequenzen ihrer spontanen Handlung tragen. Bis Sommer 2017 darf das Duo bundesweit keine Fußballspiele besuchen. Vor dem Schöffengericht kamen die Schal-Räuber glimpflich davon. Patrick D. erhielt 30 Tagessätze zu je 50 Euro wegen der Annahme des geraubten Gegenstandes. Dies erfüllt nämlich den Tatbestand der Hehlerei. Philipp S. muss wegen Raubes 140 Tagessätze zu je 10 Euro bezahlen.
Amtsrichter Peter Weber wies beide Angeklagten darauf hin, dass es sich hier um kein Kavaliersdelikt handele. „Bei Gewalt im Zusammenhang mit Fußball werden Strafen verhängt.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rainer L. hat den Schal inzwischen zurückbekommen.
Es gibt 2 Kommentare
140 Tagessätze für einen Raub sind deutlich mehr als die 30 für die Hehlerei. Die Tagessatzehöhe ergibt sich aus den Einkommensverhältnissen.
Wäre es zu größeren Handgreiflichkeiten gekommen, außer dem Schalraub, wäre die Strafe für Philipp S. in einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung geendet. Für Patrick D. wäre die Strafe im Vergleich wahrscheinlich genauso hoch ausgefallen. Das Symbol der Trophäe sollte gerade im Rahmen des Fußballs nicht vergessen werden.
Die Straftat als “Raub” zu verurteilen, finde ich nachvollziehbar , es war schließlich Gewalt dabei. Aber den anderen Beteiligten in diesem “Umfeld” gleich wegen “Hehlerei” zu fast gleichen Strafmaß zu verurteilen, halte ich für einen ganz schlechten Witz.
So unschön das Ganze ist, aber am Besuchsverbot und am Gesamtstrafmaß von 2900 Euro zeigt sich in meinen Augen wieder eines der gröberen Mankos im deutschen Strafrecht, nämlich, dass Eigentumsdelikte so ungleich viel härter bestraft werden als Personenschäden.