Janko V. (31) möchte sein Leben grundsätzlich ändern. Einiges hat er dazu auf den Weg gebracht. Er arbeitet. Seine Alkoholsucht hat er zurzeit unter Kontrolle. Zumindest sagte er dies am Donnerstag vor dem Landgericht aus. In einem Berufungsverfahren versucht der Leipziger, für wiederholte Ausraster in den Jahren 2011 und 2012 noch eine Bewährungsstrafe zu erhalten. Das Amtsgericht hatte ihn zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt.
Ein Zusammentreffen mit Janko V. vor drei Jahren verlief meist nicht erfreulich. Wegen kleiner Unstimmigkeiten rastete der Leipziger aus, schlug und beleidigte seine Mitmenschen. In diesem Zusammenhang hatte er oft mit Polizisten zu tun, die regelmäßig zu ihm gerufen wurden. Stark alkoholisiert beleidigte er die Ordnungshüter fast zwangsläufig. Es folgten die obligatorischen Maßnahmen wie Personalienkontrolle und Alkoholtest.
Der Alkoholiker widersetzte sich, landete im Gewahrsam. “Es herrschte eine Grundverstimmung gegenüber der Polizei”, beschrieb Strafverteidiger Matthias Luderer die Einstellung seines Mandanten. “Es ist wie ein Schalter, der Klick macht”, versuchte V. eine Erklärung für sein Verhalten zu finden.
“Alkohol: Seit dem vierzehnten Lebensjahr”, beantwortete der Leipziger Fragen zu seiner Suchterkrankung. Sein Vorstrafenregister umfasst zehn Einträge. Diebstähle, Beleidigungen, Gewaltdelikte. Mehrfach erhielt Janko V. Bewährung. Der Kleinkriminelle wurde rückfällig, landete schließlich hinter Schloss und Riegel. Zwei Jahre saß er im Gefängnis.
“Ich muss irgendwas machen, bevor ich einen Rückfall habe”, beteuert Janko W. seinen Willen zur Besserung. Der Suchtkranke setzt seine Hoffnung auf eine Therapie. Sein Verteidiger springt ihm immer wieder zur Seite mit kurzen Ausführungen. Regelmäßige Alkoholtests aufgrund einer Arbeitsstelle helfen ihm, sich unter Kontrolle zu halten. “Natürlich stimmt es, aber wenn sie mir nicht glauben”, verteidigte sich der Angeklagte gegen aufkeimende Zweifel. “Die Staatsanwaltschaft sieht keine positive Sozialprognose”, äußerte Staatsanwalt Lutz Lehmann. “Es waren alles erhebliche Bewährungsbrüche.”
Der Druck machte den Angeklagten zunehmend nervös. Nach einer Verhandlungsunterbrechung wurde die Situation für ihn nicht besser. In der Pause telefonierten sowohl die Vorsitzende Karen Aust als auch Janko V. und sein Verteidiger potentielle Fürsprecher bei Suchtberatung und Arbeitsstelle ab.
Der Schuss ging nach hinten los. “Sie wurden bereits am 17.02. bei ihrem Arbeitgeber gekündigt”, konfrontiert Aust den Angeklagten mit der bitteren Realität. Dieser fiel aus allen Wolken. “Ich hab doch noch meinen Mitarbeiterausweis.” Für Strafverteidiger Luderer war alles unverständlich, weil er davon ausgegangen war, dass sein Mandant ihm reinen Wein eingeschenkt hatte. “Das macht doch keinen Sinn.”
Staatsanwalt Lehmann blieb indes völlig gelassen. Von ihm aus könne es einen weiteren Verhandlungstermin geben, an dem Zeugen aus V.’s Arbeits- und Betreuungsumfeld gehört werden. “Wir werden die anhören, ob er vorbildlich gearbeitet hat.”
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