In einem Punkt waren sich am Dienstag alle Prozessbeteiligten einig. Djamal A. (38) hat am 31. August 2014 seine Frau (40) und die älteste gemeinsame Tochter (16) niedergestochen. Während Staatsanwältin Karin Schultrich auf versuchten Mord in zwei Fällen plädierte, beantragte Verteidiger Stephan Bonell eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung.
Das letzte Wort gehörte dem Angeklagten. “Ich habe sehr viel ausgehalten, aber irgendwann konnte ich nicht mehr”, versuchte der Iraker sich für das Familiendrama zu rechtfertigen, das sich am 31. August in Leipzig-Grünau abspielte. Die Ausführungen sind von Selbstmitleid geprägt. “Ich hatte gehofft, dass meine Frau und meine Tochter hier anwesend sein werden, damit wir über alles reden können und die Wahrheit ans Licht kommt.”
Fouzia H. (40) und Avin J. (16) verzichteten auf einen Prozessbesuch, der über ihre Vernehmungen als Zeuginnen hinaus ging. Beide ließen sich im Saal anwaltlich vertreten. “Arvin hat mir aufgetragen, ihrem Vater auszurichten, dass sie mit ihm nichts mehr zu tun haben möchte”, stellte ihr Anwalt Stefan Costabel am Dienstag unmissverständlich klar. “Er ist nicht mehr ihr Vater.”
17 Mal stach Djamal A. auf die Teenagerin ein. Ihr Körper wird bis an ihr Lebensende von Narben entstellt sein. Staatsanwältin Karin Schultrich geht davon aus, dass der Vater nur deshalb auf seine Tochter eingestochen habe, weil sie nach dem Angriff auf ihre Mutter Hilfe holen wollte. Für die Anklägerin ein niedriger Beweggrund. Dass der Angeklagte der jungen Frau ein Küchenmesser hinterrücks in den Rücken gestoßen habe, sei obendrein heimtückisch gewesen, so dass die Tat zwei Mordmerkmale erfülle. “Der Angriff mit dem Messer kam für sie völlig unvermittelt”, so Schultrich.
Verteidiger Stefan Bonell kritisierte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. “Einen genauen Geschehensablauf haben wir nicht.” Angesichts der bleibenden Schäden bei den beiden Opfern beantragte Bonell für seinen Mandanten wegen schwerer Körperverletzung sieben Jahre Haft.
Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.
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