Der Vorwurf klingt nach einem Dumme-Jungen-Streich. Sven R. (24), Patrick B. (23) und Kevin W. (23) sollen am 20. März 2013 einen selbstgebastelten Sprengkörper im Auspuffrohr eines Polizeiautos platziert haben. Glücklicherweise explodierte der Böller nicht. Das Fahrzeug blieb unbeschädigt. Wegen der Erkrankung eines Gutachters musste der Prozess am Freitag nach Anklageverlesung abgebrochen werden.
20. März 2013, gegen 18:30 Uhr: Drei Männer machen sich im Parkhaus West an einem VW Passat der Bundespolizei zu schaffen. Einer steckt einen Sprengsatz in das Auspuffrohr. Sven R. hat den Knaller laut Anklage mit Schwarzpulver und Zündschnüren gebaut. Patrick B. platzierte den Böller am Polizeiauto. Kevin W. soll Schmiere gestanden und die Tat gefilmt haben. “Die Angeklagten wollten, dass das Schwarzpulver im Auspuffrohr des Passats explodiert”, so Staatsanwältin Gesche Menke.
Warum hat sich das Trio zu dieser Dummheit hinreißen lassen? Diese Frage blieb am Freitag unbeantwortet. Amtsrichterin Ute Fritsch musste den Prozess nach Verlesung des Anklagesatzes aussetzen. Ein Sachverständiger ist erkrankt. Außerdem hatte Verteidiger Jan-Robert Funck bisher keine Gelegenheit, die Gerichtsakte einzusehen.
Für Kevin W. steht nicht weniger als die eigene Freiheit auf dem Spiel. Im Falle einer Verurteilung blüht dem Einzelhandelskaufmann aufgrund einer früheren Verurteilung eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. “Für meinen Mandanten kommt nur ein Freispruch in Betracht”, erklärte Funck. Am 20. Juli beginnt der Prozess von vorne.
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