Djamal A. (38) muss lange Zeit hinter Gitter. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Iraker wegen gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm versuchten Mord vorgeworfen. Der Verurteilte hatte am 31. August 2014 seine Frau (40) und die älteste gemeinsame Tochter (16) niedergestochen, unmittelbar nach der Tat allerdings Nachbarn und die Polizei auf sich aufmerksam gemacht.

Mit seinem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer in weiten Zügen Verteidiger Stephan Bonell. Der Leipziger Rechtsanwalt hatte der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer vorgeworfen, schlampig ermittelt zu haben. “Einen genauen Geschehensablauf haben wir nicht”, sagte Bonell am Dienstag.

Sicher ist, dass Djamal A. Ehefrau und Tochter mit dutzenden Messerstichen malträtiert hat. Als Motiv gelten innerfamiliäre Konflikte. Allerdings ging das Gericht davon aus, dass der fünffache Vater im Affekt handelte und vom Tötungsvorsatz zurückgetreten war, weil er versucht hatte, Hilfe zu rufen. In diesem Fall sieht das Gesetz keine Bestrafung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts vor.

Was übrig bleibt, ist die mitangeklagte gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, die A. mit den ausgeführten Messerstichen auch im juristischen Sinne vollendet hat. Aufgrund der lebensbedrohlichen Verletzungen liegt die ausgesprochene Strafe im oberen Bereich des Strafrahmens, der bei sechs Monaten Freiheitsstrafe beginnt und eine Höchststrafe von 10 Jahren vorsieht.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten beantragt, Djamal A. wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nebenklage-Anwalt Stefan Costabel, der die verletzte Tochter Arvin J. vertritt, teilte L-IZ.de mit, die Entscheidung akzeptieren zu wollen.

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