Quasi im Schnelldurchgang verhandelte das Amtsgericht am Donnerstag den Raub eines Laptops. Patrick H. (24) hatte im Mai 2011 Marcel K. in dessen Wohnung ins Gesicht geschlagen und einen Laptop entwendet. Der Räuber drohte seinem Opfer, ja nicht die Polizei zu rufen. Der Geschädigte erstattete dennoch Anzeige. Der Angeklagte legte ein vollständiges Geständnis ab, was ihm 18 Monate auf Bewährung einbrachte.
So schnell verlaufen Verhandlungen selten: Amtsrichterin Irmgard Seitz verkündete nach gerade einmal einer Stunde das Urteil. Patrick H., der keinen Schulabschluss besitzt, hatte im Mai 2011 Marcel K. einen unschönen Besuch abgestattet. Gemeinsam mit einem Mann und einer Frau schlug er bei dem Leipziger auf. Warum, blieb bei Gericht offen. Unter einem Vorwand begab sich die Frau in die Wohnung und spielte den Türöffner. Kurz darauf standen Patrick H. und sein Bekannter vor dem Wohnungsinhaber.
Bei Gericht gestand der Angeklagte, den Computer gefordert und bekommen zu haben. „Ich habe gesagt, wenn er zur Polizei geht, bekommt er Ärger mit richtigen Ausländern“, schilderte H. Einen Migrationshintergrund hat der Angeklagte übrigens nicht. „Den Laptop habe ich verkauft“, gestand der Räuber dem Schöffengericht. „Mit dem Geld haben wir uns Alkohol gekauft.“ Ein Alkohol- oder Drogenproblem habe er nicht.
Marcel K. wollte ursprünglich keine Anzeige erstatten. „Entweder du gehst zur Polizei oder ich“, zitierte Amtsrichterin Seitz den Stiefvater des Beraubten, der von Beruf Polizeibeamter ist. Dubios: Der Beraubte war nicht zum Gerichtstermin erschienen. „Der Geschädigte hat kein Interesse an einer Strafverfolgung“, stellte Staatsanwältin Beate Herber fest. Sie beantragte 22 Monate Haft – unter Einbeziehung früherer Straftaten. Patrick H. war größtenteils der Justiz als Schwarzfahrer aufgefallen. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden.
Strafverteidiger Jürgen Kohlen forderte 14 Monate auf Bewährung. „Er hat wenige Tage in Haft verbracht und da will er nicht mehr hin“, versuchte der Rechtsanwalt das Gericht milde zu stimmen. Hintergrund: Wegen des Nichterscheinens an einem Verhandlungstermin in einer anderen Strafsache musste H. kurze Zeit hinter schwedische Gardinen.
Das Schöffengericht verurteilte den Mann, der keine Berufsausbildung absolviert hat, zu 18 Monaten auf Bewährung. Staatsanwältin Herber erinnerte ihn an die Bürde der Haft unter Vorbehalt: „Auf Bewährung liegt kein Segen. Sie müssen es irgendwie schaffen, eine günstige Kriminalprognose zu bekommen.“
Patrick H. möchte sein Leben wieder in den Griff bekommen – zusammen mit Freundin und Kind.
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