Die sächsische Polizei ist um einen Skandal reicher. Am 30. Januar schlug ein Bereitschaftspolizist am Rande der Legida-Demonstration einem Fotografen ohne erkennbaren Grund mit der Hand ins Gesicht. Als der Kollege bei einer reflexartigen Abwehrbewegung das geschlossene Helmvisier seines Gegenübers erwischt, brennen bei dem Beamten die Sicherungen durch. Der Polizist veranlasst die Festnahme des Reporters. Die Vorwürfe: Versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Der Vorfall ereignete sich in der Goethestraße. Die Polizei war kurz davor, auf Höhe der Ritterstraße eine Sitzblockade zu räumen. Ein Video, dass das NDR-Magazin “Zapp” am Mittwoch-Abend ausstrahlte, zeigt den kompletten Hergang. Der Fotograf, ein freier Journalist aus der Messestadt, dessen Name L-IZ.de bekannt ist, macht über die Schultern zweier nebeneinander stehenden Beamten hinweg Fotos.
Plötzlich dreht sich einer der Ordnungshüter um. Ohne Vorwarnung schlägt der Angehörige einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit dem Fotografen rabiat mit der Hand nach dessen Kamera, trifft ihn aber ins Gesicht. Der Kollege versucht mit einem freien Arm reflexartig den Schlag abzuwehren, trifft dabei das heruntergeklappte Helmvisier des Polizisten. Dieser veranlasst daraufhin die Festnahme des Journalisten. Vorwurf: Versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Das Video, das seit gestern im Netz abrufbar ist, spricht allerdings gegen den Ordnungshüter. Da dieser auf dem Filmmaterial sehr gut zu erkennen ist, dürfte es den Behörden leicht fallen, den Beamten ausfindig zu machen. Ob die Leipziger Staatsanwaltschaft von Amts wegen gegen den Mann ermitteln wird, ist noch unbekannt.
Es gibt 4 Kommentare
Die Vorwürfe sind natürlich nur mögliche Tatbestände, welche konkret ermittelt werden müssten. Wenn die Staatsanwaltschaft gewillt ist zu ermitteln, gäbe es einige Möglichkeiten:
Die falsche Verdächtigung ergibt sich durch die Meldung zur Festnahme des Fotografen an seine Kollegen. Meines Wissens nach muss so etwas protokolliert werden. Eine Beschuldigung über seinen Kollegen muss er daher geäußert haben. Dies könnte naturülcih auch als Vortäuschung einer Straftat gewertet werden.
Das Video selbst ist sehr belastendes Beweismittel: Die Hand des Beamten ist zu sehen, wie er den Scheinwerfer zuhält und dagegen mehrmals schlägt. Das ist eine gewaltätige Handlung, die als Nötigung gewertet werden kann. Die weiteren Schläge in Höhe Kopf und Oberkörper runden somit nur den Vorwurf des Körperverletzung ab.
Bei den Amtsgerichten werden Personen regelmäßig wegen Angriffen auf Polizeibeamten aufgrund einer wesentlich schlechteren Beweislage verurteilt. Eine Einstellung gegen beide Beteiligte würde zumindest den Hinweis geben, dass der Beamte nicht ganz verhältnismäßig gehandelt hat.
Danke für Ihren Kommentar.
Ganz so falsch liege ich als Finanzrevisor a.D, also doch nicht. Ich kann mir übrigens nur schwer vorstellen, wie in diesem Fall Körperverletzung, Nötigung, falsche Verdächtigung oder Vortäuschung einer Straftat nachgewiesen kann. Aber ..
“Wo gehobelt wird, fallen Späne” wäre womöglich in einer unübersichtlichen Situation angebracht. Allerdings stellt sich die Situation laut Video noch recht entspannt dar. Aus meiner Erfahrung durch die Berichterstattung bei Polizeieinsätzen sind andere Handlungen üblich und als rechtmäßig verbucht. Wenn der Beamte sich durch den Fotografen gestört fühlte, hätte er ihn ermahnen müssen. Hat er in dieser Szene nicht gemacht. Es ist nicht bekannt, ob er dies zu einem früheren Zeitpunkt getan hat.
Nehmen wir zur Lasten des Journalisten und zu Gunsten des Beamten an, es sei ermahnt worden, dann ergibt sich daraus immer noch keine Rechtmäßigkeit.
Mit seiner Ausbildung müsste der Beamte wissen, dass er Dritte nicht ohne Weiteres schlagen darf. Eine Bedrohungslage ist laut Video nur durch den schlagenden Beamten zu erkennen. Diese Szene spiegelt weitere Eindrücke von vor Ort gewesen Journalisten wieder, die bspw. Schläge in den Rücken durch Polizisten bekommen haben. Das Videomaterial ist in diesem Falle objektiver und zeigt das erst gegen den Helm gedrückt wird, als dieser weiter schubst.
Beamte stehen durch ihren hoheitlichen Pflichten bekanntermaßen unter höheren Druck. Dafür sind sie von einer gewissen Zahl von Straftaten freigestellt bspw. Fahrlässigkeitsdelikte. Für die anderen Delikte gelten jedoch die gleichen Gesetze.
Die Staatsanwaltschaft müsste in Sinne der Strafverfolgung gegen beide Beteiligte ein Verfahren einleiten. Ob sie es gegen den Beamten tut, da bin skeptisch aufgrund der prekären Lage der sächsischen Polizei und Staatsanwaltschaften und der daraus resultierenden stärkeren Abhängigkeit. Bei dem Beamten würden meiner rechtlichen Einschätzung nach, dann Körperverletzung, Nötigung, falsche Verdächtigung und Vortäuschung einer Straftat im Raum stehen und das sind für mich bei weitem keine Späne mehr.
“Plötzlich dreht sich einer der Ordnungshüter um. Ohne Vorwarnung schlägt der Angehörige einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit dem Fotografen rabiat mit der Hand nach dessen Kamera, trifft ihn aber ins Gesicht.”
Mir liegt es fern, diesen Sachverhalt zu beurteilen. Bilder sagen nämlich nicht alles. Oftmals sogar das Falsche. Weshalb sollte hier das Sprichwort “Wo gehobelt wird, fallen Späne” nicht seine Berechtigung haben?