Marko O. (31) soll massenhaft kinderpornographische Fotos und Videos aus dem Internet geladen haben. Am zweiten Verhandlungstag bestätigten Zeugen, dass die pädophile Neigung des Angeklagten ein offenes Geheimnis sei.
Marko O. erweckt auf Beobachter trotz geistiger Beeinträchtigung einen stabilen Eindruck. Mehrere Betreuerinnen beschreiben den geistig Behinderten als strukturiert und ruhig. O. hätte in der Vergangenheit Probleme gehabt, gehe jedoch seiner aktuellen Arbeit und sonstigen Aufgaben geflissentlich nach. Von seiner pädophilen Neigung bekäme man im Alltags nichts mit.
Die Sozialpädagogin Kora K. (38) musste da allerdings eine andere Erfahrung machen: Sie wurde mit kinderpornographischen Bildern auf O.’s Handy konfrontiert. Birgit S., damals mit dem Angeklagten liiert, hatte nach heutigen Aussagen gezielt nach entsprechenden Inhalten auf dem Gerät gesucht. Weil die Neigung von Marko O. „ein offenes Geheimnis“ war, inspizierte die Betreuerin einige Zeit später den Laptop von S. und fand erneut einschlägiges Material.
Psychiater Steffen Bratanow (53) bescheinigte dem Angeklagten eine unterdurchschnittliche Intelligenz, jedoch auf einem Niveau, das nicht unbedingt im Bereich einer Behinderung liegt. Anhand von zahlreichem Aktenmaterial, Zeugenaussagen und den sichergestellten Bildern und Videos attestierte er dem Mann eine pädophile Neigung.
Marko O. ist einschlägig vorbestraft: Nicht nur wegen Kinderpornos, sondern auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Außerdem kommt auf den Pädophilen im Mai ein Berufungsverfahren zu. „Wegen einschlägiger Delikte“, erklärte Staatsanwältin Ingrid Schmitz.
Entgegen aller Erwartungen konnte das Schöffengericht am Montag kein Urteil fällen. Verteidigerin Annette Clement-Sternberg lehnte das psychiatrische Gutachten ab, weil ihrer Meinung Bratanow zu ihrem Mandanten nicht die notwendige sachliche Distanz eingehalten habe. Zum einem habe er Akten zu früheren Delikten, die nicht durch das Gericht herangezogen worden seien, in die Bewertungen mit eingeschlossen. Zum anderem habe er geäußert, dass O.’s mangelnde Kooperationsbereitschaft auf den Angeschuldigten ein schlechtes Licht werfen würde.
Clement-Sternberg beantragte daher, einen zweiten Gutachter hinzuzuziehen, der bereits in vorherigen Verfahren mit Marko O. Erfahrungen sammeln konnte. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.
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