Mit viel Nachsicht konnte Alexander R. (35) heute das Amtsgericht auf freiem Fuß verlassen. Der gelernte Tischler hatte mehrere hundert Gramm Marihuana und andere Drogen gelagert, um sie bei passender Gelegenheit zu verkaufen und seine Sucht zu vergünstigten. Um seine ambitionierten Pläne für eine neue Existenz zu unterstützen, fällte das Gericht ein mildes Urteil mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Kürzer kann eine Verhandlung kaum gehen. Bereits vor Beginn der Verhandlung gegen Alexander R. war klar, dass die Beweisaufnahme äußert kurz verlaufen würde. Amtsrichterin Ute Pisecky gab bekannt, dass Rechtsanwalt Curt-Matthias Engel mit seinem inhaftierten Mandanten eine Einlassung vorbereitet habe.
Der Verteidiger verlas zunächst eine Erklärung, in der der Leipziger den Besitz von über 250 Gramm Marihuana und kleinerer Mengen an Heroin und Crystal zugab. Der Fund wurde im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Januar 2013 in einem beliebten Drogenumschlagplatz auf der Eisenbahnstraße gemacht.
Die Hausdurchsuchung rüttelte R. wach, obwohl dieser selbst nicht anwesend war. Seitdem habe er kaum noch Drogen konsumiert, weil er sich intensiv in seine Arbeit hineingehängt habe, führt Alexander R. in einer sehr langen Erklärung über seine Lebensumstände und seinem persönlichen Werdegang aus. Mit kleinen Bautätigkeiten habe er sich über Wasser gehalten, lediglich gegen Kost und Logis. Dies möchte er auch gerne weiter tun, jedoch im Rahmen eines offiziell angemeldeten Gewerbes. “Ich werde professionelle Hilfe in Anspruch nehmen”, versprach Alexander R. mit Blick auf seine Drogenabhängigkeit.
Letztendlich verhängte das Gericht mit viel gutem Willen eine Bewährungsstrafe. Ein Jahr, zehn Monate. Dabei hat der Angeklagte schon mehrere Vorstrafen auf dem Kerbholz, welche allerdings nichts mit Drogen zu tun hatten. Außerdem sah das Gericht auch einen Milderungsgrund darin, dass R. seinen Vorrat primär für den Eigenbedarf angelegt hatte und Verkaufspläne eher nach hinten schob, als sie umzusetzen.
“Die Sozialprognose ist noch etwas wackelig”, gab Pisecky zu bedenken und wies den Angeklagten eindringlich auf die Bewährungsbedingungen hin. Zusätzlich soll der Verurteilte 200 Sozialstunden leisten.
Alexander R. verließ das Gericht als freier Mann. Das Urteil ist rechtskräftig.
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