Rene B. muss für drei Jahre hinter Gitter. Der 29-Jährige hatte im März und August des vergangenen Jahres aus Frust seine Wohnung in Brand gesetzt. Über die Folgen seiner Taten dachte er nicht nach, was in der gestrigen Verhandlung am Amtsgericht für Kopfschütteln sorgte. Seine letzte Hoffnung ist eine Therapie, die ihn vor der Gefährdung von sich und anderen bewahren soll.
Die Lebensgeschichte von Rene B. hört sich an wie ein Leitfaden für gescheiterte Persönlichkeiten: Der Bornaer muss mit einer Lernbehinderung zurecht kommen, für die er nur unzureichende Unterstützung erfahren hat. Nach zwei Wiederholungen schafft er den Abschluss an der Förderschule. Seine Eltern trennen sich, der neue Freund der Mutter war alkoholabhängig.
Rene B. fängt mit 16 Jahren an zu trinken. Die einzige Arbeitsstelle, die er bekommt, ist in einer Förderwerkstatt. Dazu kommt, dass er seinen siebenjährigen Sohn nur selten sieht. Weil B. und seine Ex-Freundin nicht in der Lage sind, für ihn zu sorgen, lebt das Kind in einer Pflegefamilie.
Der Angeklagte steht am Dienstag nicht zum ersten Mal wegen Brandstiftung vor Gericht: Schon 2011 verurteilte ihn Amtsrichterin Ute Fritsch, die auch diese Verhandlung leitet, zu einer Bewährungsstrafe. Das damalige Vorgehen wiederholte sich bei den Taten am 21. März in Grimmitschau und am 6. August 2014 in Borna. B. entzündete aufgetürmte Gegenstände – ohne einen Gedanken über die lebensgefährlichen Folgen. Dabei war er, wie so oft, alkoholisiert. Der Sachschaden fiel beide Male erheblich aus. Insgesamt rund 47.000 Euro.
Wie absurd seine Gedankenwege waren, zeigt der Tathergang in Borna. Nach der Brandlegeung verließ er die Wohnung, um später für seine Medikamente zurückzukehren. Er sei der Meinung gewesen, dass das gelegte Feuer von alleine verlöschen würde. Die von ihm alarmierte Feuerwehr verhinderte Schlimmeres.
“Aus Frust und Wut”, habe er die Brände gelegt, als er über sein bisheriges Leben nachdachte. Das Unterfordertsein mit seinen Arbeitsmöglichkeiten, wie der Gerichtspsychiater Dr. Heinrich Jansen mutmaßt, oder die Situation um seinen Sohn. Über so viel Sorglosigkeit gegenüber der Gefährdung von Menschenleben konnten alle Beteiligten nur den Kopf schütteln. “Wo Sie verdammtes Glück hatten, dass nicht andere Menschen zu Schaden gekommen sind”, erklärt Staatsanwältin Karin Schultrich in ihrem Plädoyer. Die Anklägerin beantragt dreieinhalb Jahre Haft sowie B.’s Einweisung in eine Entzugsklinik. Strafverteidigerin Manuela Meißner hielt sich kurz, verwies auf die Geständigkeit ihres Mandanten und legte die Strafbemessung in die Hände des Gerichtes.
Aufgrund der schwere der Tat und der Aussicht eines Entzuges unter kontrollierten Bedingungen verurteilt das Schöffengericht Rene B. zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren. Hinzukommen wird noch die Haft für die erste Verurteilung wegen der Brandstiftung, da mit einem Bewährungswiderruf zu rechnen ist. “Das ist unglaublich unfassbar, was Sie da gemacht haben” führte Richterin Fritsch aus.
Glücklicher ergeht es dagegen seinem Sohn: Er ist bei einem professionellen Pflegevater untergekommen, einem ehemaligen Lehrer, der bereits mehrere Pflegekinder in der Vergangenheit betreut hat. Der Ersatzvater bietet der Kindesmutter die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe zu wohnen, um den Kontakt zum eigenen Kind aufrechtzuerhalten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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