Diese Fahrt nach Leipzig hat sich für Christian G. (34) gelohnt. Das Landgericht hat am Dienstag die Verurteilung des Hansa-Fans halbiert. Wegen des Werfens einer Bierdose auf einen Polizisten muss der Mecklenburger 60 Tagessätze über je 20 Euro zahlen. Das Amtsgericht hatte im September 120 Tagessätze verhängt.
Grund für die drastische Reduzierung des Strafmaßes ist die andersartige juristische Wertung der 9. Strafkammer. Das Gericht bewertet den Dosenwurf als versuchte Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte G. der versuchten gefährlichen Körperverletzung angeklagt – und vor dem Amtsgericht Recht bekommen.
Am Dienstag zweifelt das Gericht allerdings an, dass es sich bei der nur zum Teil gefüllten Bierdose, die der Angeklagte am 23. November 2013 in der Emil-Fuchs-Straße aus dem Rostocker Fanmarsch heraus in Richtung eines Polizisten schleuderte, um ein sogenanntes “gefährliches Werkzeug” handeln könne. Das Behältnis sei kaum geeignet, um einem Polizisten in voller Schutzmontur erhebliche Verletzungen zuzufügen.
Christian G. gesteht den Dosenwurf. “Das war eine ziemlich dumme Aktion.” “Die Gefährlichkeit dessen, was er tat, hat er nicht gesehen”, wirft Verteidiger Thomas Paul ein. An der Schuld des Hansa-Fans bestehen ohnehin keine Zweifel. Zwei Polizistinnen, beide in Zivil unterwegs, hatten das Delikt beobachtet. “Die Stimmung war gereizt, geradezu aggressiv”, berichtet Alexandra G.
Bierdose auf Polizisten geworfen: Hansa-Fan muss 2.400 Euro zahlen
Dieser Ausflug war teuer …
Kein Wunder. Am Nachmittag trafen in der 3. Liga RB Leipzig und Hansa Rostock aufeinander. Die Rasenballer sind bei den Hanseaten nicht sonderlich beliebt. Zudem pflegen die aktiven Hansa-Fans eine Hass-Liebe zur Polizei. Die Ordnungshüterin berichtet von zahlreichen Gegenständen, die in Richtung ihrer uniformierten Kollegen geworfen worden seien. Zudem hätten die Fans Schals mit dem doppeldeutigen Aufdruck “Scheiß Bullen” entrollt und den Beamten entgegengehalten.
Verteidiger Paul argumentiert, sein Mandant habe die Dose versehentlich in Richtung der Beamten geworfen. “Der Angeklagte war sich nicht bewusst, dass er eine Straftat begeht.” Dafür spricht, dass sich G. auf dem Stadionvorplatz widerstandslos festnehmen ließ und mit den Beamten kooperierte.
“Wir haben hier wieder einmal eine völlig sinnlose Gewaltorgie gegen Polizeibeamte”, konstatiert Staatsanwalt Christoph Brückner während seines Plädoyers. “Im Zusammenhang mit Fußball setzt manchmal nicht das Gehirn, sondern der Anstand aus”, ergänzt der Vorsitzende Klaus Kühlborn in der mündlichen Urteilsbegründung. Dass Christian G. mit einem blauen Auge davon kommt, hat rein juristische Gründe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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