Die Staatsregierung hat ein weiteres Todesopfer rechter Gewalt offiziell anerkannt. "Der 16-jährige Thomas K. war am 4. Oktober 2003 in Leipzig-Wahren mit einem Messer niedergestochen worden. Ein Gericht sah später als erwiesen an, dass der daraufhin verurteilte Täter einer "Gruppierung mit ersichtlich rechtsnationaler Gesinnung" angehörte, zu dessen Feindbild vermeintliche Drogenkonsumenten gehörten und die zu misshandeln er sich vorgenommen hatte. Thomas K. wurde laut Urteil zu einem "Ersatzziel".
Die Initiative ging von der Linken-Abgeordneten Kerstin Köditz aufs, die das zuständige Innenministerium mit einer Kleinen Anfrage auf den Fall aufmerksam machte. “Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt, dass Thomas K. nun endlich durch die Staatsregierung als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt wird”, findet die Linken-Abgeordnete Kerstin Köditz. “Mich betrübt, dass das mehr als ein Jahrzehnt gedauert hat. Zwar begann infolge des NSU-Skandals eine Überprüfung zurückliegender Tötungsdelikte. Für bedenklich halte ich aber, dass die Staatsregierung überhaupt erst durch meine Anfrage von diesem damals pressebekannten Fall erfahren hat.”
Innenminister Markus Ulbig (CDU) teilte bereits am 2. Januar mit, die Gesinnung des Täters habe sich bereits aus dem Urteil ergeben. Dieses sei aber der Polizei nicht bekannt gewesen. “Mit Thomas K. sind es in Sachsen heute zehn Todesopfer, die als rechtsmotiviert offiziell anerkannt sind, davon allein vier in Leipzig. Wir zählen mindestens fünf weitere Fälle im Freistaat, die allerdings bislang auf die Bestätigung und Würdigung durch die Staatsregierung warten”, berichtet Diana Eichhorn. Die Mitarbeiterin der Leipziger Opferberatungsstelle des RAA Sachsen e.V. befasst sich schwerpunktmäßig mit rechtsmotivierter Gewalt.
“Wir begrüßen die nachträgliche Anerkennung durch die Staatsregierung. Für die Angehörigen ist dies eine wichtige Antwort auf die Frage des ‘Warums’, welche sich die Hinterbliebenen in der Strafverhandlung immer wieder gestellt haben”, so Eichhorn. Zu den nach wie vor nicht staatlicherseits anerkannten Fällen gehören Holger H., Gerhard Helmut B. und Horst Richard K., die in den Jahren 1994 und 1994 in Leipzig gewaltsam ums Leben kamen.
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