Das Drittliga-Spiel zwischen RB Leipzig und dem FC Hansa Rostock beschäftigt noch immer die Leipziger Justiz. Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht einen Hansa-Fan zu einer Geldstrafe. Der Mann soll am 23. November 2013 vor Anpfiff eine Bierflasche auf Polizisten geworfen haben.
An Jan T.’s Schuld bestehen keinerlei Zweifel. Vor Prozessbeginn sitzt der 22-Jährige wie ein Häufchen Elend auf einer Holzbank im Gerichtsflur. Im Saal gesteht der junge Mann. “Ich war alkoholisiert. Ich hab mich in der Masse groß gefühlt und dann ist das passiert.”
Der Fußballfan war aus Wismar angereist, hatte schon diverse Biere und eine halbe Flasche Rum-Mix intus, als um die Mittagszeit der Fanmarsch Richtung Zentralstadion begann. Gegen 12:45 Uhr schleuderte Jan T. in der aufgeheizten Atmosphäre eine leere Bierflasche in Richtung der Polizisten, die den Aufzug absicherten. Dabei traf er Patrick G. (26) am Hinterkopf. Der Polizeikommissar blieb unverletzt, weil er einen Schutzhelm getragen hatte.
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“Was haben Sie gegen Polizisten?”, fragt Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller. “Eigentlich gar nichts”, erwidert der Angeklagte. “Veni, vidi, vici”, hat sich Jan T. auf die linke Hand tätowieren lassen. “Ich kam, sah und siegte.” Am Mittwoch gibt es für den 22-Jährigen keinen Blumentopf zu holen.
Staatsanwalt Müller beantragt eine Geldstrafe. 70 Tagessätze wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Zu wenig, findet Amtsrichterin Ines Walther. Das Urteil: 90 Tagessätze über je 15 Euro. “Mir scheint, das ist eine angemessene Strafe”, meint Walther. Ihre Begründung, bei der Strafzumessung über den Antrag der Anklage hinaus zu gehen, ist rein juristischer Natur.
Jan T. wird mit einem flauen Gefühl im Magen nach Hause fahren. Neben der Geldstrafe kommen auf den Hansa-Anhänger erhebliche Gerichts- und Verfahrenskosten zu. Das Urteil ist rechtskräftig.
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