Der Fund war eine kleine Sensation. Am 16. Juli 2013 entdeckte die Polizei in einem Mehrfamilienhaus nach Hinweis eines Nachbarn 5,7 Kilo Marihuana, 13 Hanfpflanzen, eine kleine Menge Crystal sowie 220 Euro in szenetypischer Stückelung. Wohnungsinhaberin Nicole H. (35) hatte einem Bekannten ihre vier Wände zur Verfügung gestellt. Dafür kassierte die psychisch labile Frau, die bis 2011 als Prostituierte jobbte, von ihrem früheren Freier 300 Euro. Vor dem Amtsgericht kam sie am Dienstag mit einem blauen Auge davon.
Die Hanfpflanzen hatte Nicole H. auf dem eigenen Balkon zum Eigenbedarf angebaut. Die Leipzigerin konsumierte nämlich seit dem 14. Lebensjahr selbst Drogen: Zuerst Cannabis, dann Kokain, später Crystal. Außerdem ab und an ein Gläschen Alkohol. Einen Beruf hat H. nicht erlernt, aber im ältesten Gewerbe der Welt viel Geld verdient. Dieses reinvestierte sie in ihre Sucht.
Mittlerweile hat die Angeklagte den Job gewechselt, lebt zurzeit von 800 Euro netto. Die Mutter einer 10-jährigen Tochter nimmt professionelle Hilfe in Anspruch, um Sucht und Depressionen in den Griff zu bekommen. Gerichtspsychiater Christoph Hieronymus (46) attestiert Nicole H. eine Persönlichkeitsakzentuierung mit emotional-instabilen Zügen. Trotzdem sei die Angeklagte voll schuldfähig.
Staatsanwalt Sven Hartleif geht deshalb in die Vollen. Zweieinhalb Jahre soll H. hinter Schloss und Riegel. Dabei hatte sie im Laufe des Verfahrens mehrfach die Taten vollumfänglich eingeräumt. Obendrein ist die Angeklagte nicht vorbestraft und hat seit der Razzia keine neuen Straftaten begangen. “Die Sache erscheint wie ein krimineller Ausrutscher in ihrem Leben”, meint Verteidiger Malte Heise. Nicole H. zeigt sich reumütig. “Ich kann nur sagen, dass es mir leid tut.”
Nicht zuletzt deshalb lässt das Schöffengericht Milde walten. Amtsrichter Peter Weber verurteilt die Mittdreißigerin zu zwei Jahren auf Bewährung. Die absolute Obergrenze. Alles darüber muss zwingend vollstreckt werden. Dazu erließ das Gericht knüppeldicke Auflagen. Die kommenden drei Jahre muss H. weiterhin die Drogenberatung in Anspruch nehmen. Außerdem muss sie dem Gericht auf eigene Kosten mittels Urintests halbjährlich ihre Abstinenz belegen. “Wir hoffen, dass Sie die Kurve gekriegt haben”, argumentiert Weber.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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