Die Schlägerei am 27. März in Leipzig-Grünau beschäftigt ab kommender Woche auch das Landgericht. Dort ist Krzysztof U. (37) angeklagt. Die Staatsanwaltschaft legt dem Leipziger versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Er soll nach der Prügelei einen noch am Boden liegenden Mann mit einem Baseballschläger malträtiert haben.
Jaroslaw K. (45) lag mit Krzysztof U. (37) im Clinch. Angeblich ging es um Geld. Am 27. März suchte der Pole in Begleitung zweier Kumpels die Wohnung seines Landsmanns in Grünau auf. Krzysztof U. stürmte aus dem Plattenbau und soll, so sagt es ein Beteiligter, mit einem weiteren Angreifer die drei Männer angegriffen haben. Bei der Schlägerei teilen beide Seiten derbe aus.
Schlägerei in Grünau: “Das Gesicht war nicht mehr zu erkennen”
Am 27. März lieferten sich fünf …
Rambazamba in Grünau: Angeklagte gestehen brutale Schlägerei
Am 27. März liefern sich die Polen …
Polizeibericht: Gewalttätige Auseinandersetzung, Diebesgut sichergestellt, Zeugen gesucht
In Grünau kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung …
Sami B. (23) und Mariusz S. (24) suchen das Weite, werden jedoch in Tatortnähe von Bereitschaftspolizisten gestellt. Die beiden müssen sich zurzeit vor dem Amtsgericht verantworten. Pikant: In diesem Verfahren tritt Krzysztof U. (37) als Nebenkläger auf. Denn der Attackierte erlitt während der Auseinandersetzung selbst Verletzungen.
Weil er nach Ende der Schlägerei über die Stränge geschlagen haben soll, muss sich U. ab dem 8. Oktober selber vor Gericht verantworten. “Der Vorwurf des versuchten Totschlags hat seinen Grund darin, dass der 37-jährige Angeklagte nach Ende der Schlägerei und der Flucht der anderen Beteiligten den allein noch vor Ort befindlichen Jaroslaw K. mehrfach mit einem Baseballschläger wuchtig gegen den Kopf geschlagen haben soll, als dieser zum Teil bereits wehrlos auf dem Boden lag”, erklärt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz.
Der Geschädigte erlitt schwerste lebensbedrohliche Kopfverletzungen und konnte nur durch sofort eingeleitete intensivmedizinische Maßnahmen gerettet werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat nicht durch Notwehr gerechtfertigt war und der Angeklagte den Tod seines Opfers billigend in Kauf nahm. Krzysztof U. sitzt seit 11. April in Untersuchungshaft.
Das Landgericht hat acht Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil wird am 28. November erwartet.
Keine Kommentare bisher