Fahren ohne Führerschein ist ein Dauerbrenner im Sitzungskalender des Leipziger Amtsgerichts. Allein in dieser Woche müssen die Richter fünf Anklagen verhandeln. Dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt der Fall eines Mannes aus Merseburg. Der Wiederholungstäter soll für fünf Monate hinter Gitter.
Georgios G. (44) versteht die Welt nicht mehr. Am 13. März ertappte ihn eine Polizeistreife in der Virchowstraße bei der Fahrt ohne Führerschein. “Eine Fahrerlaubnis hatte ich zu Hause”, schildert der Angeklagte. Er spricht von seiner griechischen Heimat. Doch diesen EU-Führerschein darf er hierzulande nicht mehr benutzen.
Richter Hardy Bittner müht sich redlich, dem selbständigen Gastronomen den Status Quo zu erläutern. Doch der Beschuldigte bleibt uneinsichtig. In gebrochenem Deutsch berichtet er von seinen Bemühungen, einen deutschen Führerschein zu erlangen. An dem fraglichen Abend sei außerdem nicht er selbst gefahren, sondern eine Frau, deren Namen er nicht nennen möchte.
“Er war alleine und es hat auch keine andere Person den Ort verlassen”, berichtet Polizistin Kristina S. (26). “Wir haben den Fahrer des Fahrzeugs kontrolliert”, ist sich ihr Kollege Ramon S. (27) ganz sicher.
Staatsanwalt Christoph Brückner ist deshalb überzeugt. Der Mann ist schuldig. “Er hat hier eine abenteuerliche Entlastungsgeschichte erzählt”, meint der Jurist. Hinzu kämen mangelnde Einsicht und einschlägige Vorstrafen. Die letzte Verurteilung lag zur Tatzeit keine fünf Monate zurück. Brückner beantragt sechs Monate Haft – ohne Bewährung.
“Ich hab keine schweren Taten begangen”, nimmt Georgios G. einen letzten verzweifelten Anlauf. Doch Bittner lässt sich nicht weichkochen. Das Urteil: Fünf Monate Gefängnis. “Sie haben zum Zeitpunkt der Tat unter laufender Bewährung gestanden”, mahnt der Vorsitzende an. “Sie sind kein Schwerverbrecher, sondern jemand, der immer die gleichen Tatbestände verletzt.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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