Dieser Ausflug war teuer. Am 23. November 2013 marschierten hunderte Anhänger von Hansa Rostock gemeinsam vom Richard-Wagner-Platz zum Zentralstadion. In der Emil-Fuchs-Straße warf Christian G. (34) eine Bierdose aus dem Pulk in Richtung Polizeibeamte, die den Aufzug absicherten. Am Mittwoch verurteilte ihn das Leipziger Amtsgericht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer saftigen Geldstrafe.

Christian G. passt nicht in das klassische Hooligan-Klischee. Der Mittdreißiger ist kräftig gebaut, sein Kopf ist kahl geschoren, er trägt silbermatte Ohrringe. Allerdings fahre er nur selten zu Auswärtsspielen. Zu dem Spiel habe ihn ein Bekannter in einem Neuner-Transporter mitgenommen. Auf der Fahrt nach Leipzig, so gibt er an, habe er Alkohol konsumiert. Drei Becher Wodka-Cola-Mix. Obwohl die Reisegruppe mit einem Pkw anreiste, fuhren die Rostock-Anhänger nicht direkt zum Stadion, sondern nahmen an dem Fanmarsch teil, zu dem die Hansa-Ultras mobilisiert hatten.

“Es war eine hitzige Atmosphäre”, erinnert sich der Angeklagte. Das ist verharmlosend. Zwei Polizistinnen, die sich an dem Tag in Zivil unter die Gästefans gemischt hatten, berichten dem Gericht von Böllerwürfen, brennenden Bengalos und Dosenwürfen auf Polizisten. Die Rostocker hatten ein riesiges Banner dabei. “Scheiss Bullen” stand darauf zu lesen. “Das war nicht auf die Polizei bezogen”, meint Christian G. Die Göttinger Polizistin Alexandra G. (27) berichtet allerdings, dass viele Fans ihre Motto-Schals, auf denen derselbe Schriftzug aufgedruckt gewesen ist, deutlich sichtbar in Richtung der anwesenden Beamten hielten.

In der Emil-Fuchs-Straße habe sie gesehen, wie der Angeklagte eine gefüllte Bierdose in Richtung einiger Beamter warf. “Das Ganze wurde auch von den umstehenden Menschen bejubelt”, erzählt die Ordnungshüterin. Ihre Oldenburger Kollegin Nadine T. (27) hatte den Dosenwurf ebenfalls beobachtet. Am Stadion angekommen, veranlasste sie die Festnahme des Angeklagten. “Der Beschuldigte war die ganze Zeit sehr aufgebracht”, sagt die Beamtin aus.

“Ich bestreite den Vorwurf nicht”, gibt Christian G. zu Protokoll. “Im Endeffekt war es ‘ne dumme Sache, die mir leid tut.” Der Täter ist kein unbeschriebenes Blatt. In Rostock geriet der Landschaftsgärtner sich schon einmal mit einem Ordner in die Haare. Im Jahr 2012 kassierte er für die Rangelei eine Geldstrafe und ein Stadionverbot.

“Eine absolut sinnlose Tat ohne jeden Anlass”, fasst Staatsanwalt Christoph Brückner nach fast zwei Stunden zusammen. “Es war nicht die Absicht, jemanden zu verletzen”, erwidert Verteidiger Thomas Paul. “Solche Fans wie Sie braucht keiner in der Stadt”, spricht Amtsrichter Hardy Bittner den Angeklagten direkt an. Sein Urteil: 120 Tagessätze über je 20 Euro.

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