Ein Leipziger Bauunternehmer lässt eine Spielzeug-Drohne über dem Grundstück einer Familie kreisen, deren Haus er zwei Jahre zuvor erwerben wollte. Außerdem beklagen die Betroffenen eine vergiftete Hecke und einen Teerfleck in der Einfahrt. Ihr Verdacht: Johann W. möchte sie aus der Siedlung vertreiben, um das Einfamilienhaus zu erwerben. Vor dem Amtsgericht streitet der Geschäftsmann alle Vorwürfe ab.

Manch Leipziger Immobilienunternehmer vertreibt sich die Freizeit beim Golf-Spiel. Johann W. geht gerne in die Luft. Nicht mit dem eigenen Propellerflugzeug, sondern mit seiner Drohne. Und das nicht irgendwo auf dem Feld, sondern in der von ihm errichteten Einfamilienhaus-Siedlung in der Reuningstraße (Möckern). In dem dicht bebauten Wohngebiet hat sich der Immobilien-Experte nämlich seinen Zweitwohnsitz genommen. Gegenüber vom Haus von Familie N.

Erhofft sich der Bauunternehmer mittels Videokamera herausragende Aufnahmen von der Weißen Elster, die in unmittelbarer Nähe vorbeifließt? Oder doch nur Einblick in Nachbars Garten? Hauseigentümerin Christina N. (48) und Ehemann Gerold (53) reicht es jetzt jedenfalls. Störend sei nicht nur der Lärm des Spielzeug-Fluggeräts. Das Paar findet, Johann W. habe im vergangenen August ihr Grundstück im Tiefflug aufgesucht, um Filmaufnahmen anzufertigen.

Pikant: Im August 2012 unterbreitete der Unternehmer den Eheleuten ein Rückkaufangebot. Rund ein Jahr, nachdem Familie N. abgelehnt hatte, fiel die Hecke zu ihrem Grundstück einem Giftanschlag zum Opfer. Später verschütteten mutmaßlich dieselben Täter Teer in der Einfahrt. Und dann begann Wohnanlagen-Erbauer Johann W. höchstpersönlich, seinen Mini-Flieger durch die Wohnanlage kurven zu lassen.

Vor dem Amtsgericht liegen am Donnerstag die Nerven blank. Rechtsanwalt Stefan Costabel begehrt für Familie N. eine Unterlassungserklärung. Johann W. bestreitet nicht, dass Drohnen fliegen lassen zu seinen Hobbys zählt. Genüsslich breitet der generöse Geschäftsmann das Fluggerät mit seinen vier orangenen Propellern und die zugehörige, klobige weiße Fernbedienung vor sich auf dem Tisch aus.

Die Gegenseite präsentiert ein Handyvideo. Darauf soll zu sehen sein, wie das Spielzeug am 27. August über dem Grundstück der Familie N. seine Runden dreht. “Auf dem Video sieht man nicht meinen Mandanten”, erklärt Rechtsanwalt Ernst-Albrecht Fischer. Der Bauunternehmer habe sich zu dieser Zeit in einem Geschäftstermin befunden.

Die Vorsitzende scheint auf den Nachbarschaftsstreit nicht sonderlich heiß zu sein. “Die Lösung liegt darin, dass Sie sich mit Herrn W. verständigen”, meint Sigrid Anthonijsz. “Es geht nicht um die Drohne. Das steht fest.” Die Amtsrichterin schlägt beiden Parteien vor, eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Als die Kläger ablehnen, lässt sie durchblicken, wohl zu Gunsten Johann W.’s entscheiden zu werden.

Christina N. ist an dieser Stelle mit den Nerven am Ende. “Sie haben keine Ahnung, was das für eine psychische Belastung für mich ist, hier heute in die Verhandlung mitzukommen.” Das Urteil wird am 7. Oktober erwartet.

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