Die Videoanlage, die linke Aktivisten Ende Mai in der Gießerstraße aufgespürt haben, wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig betrieben. Dies teilte Behördensprecher Ricardo Schulz am Dienstag, den 3. Juni mit. Der Hintergrund der Observationsmaßnahme ist weiterhin unklar. Damit steht zumindest fest, dass die versteckte Kameraanlage im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen erheblicher Straftaten installiert worden sein muss.
Da die Videoobservation in der Strafprozessordnung mit einem Richtervorbehalt versehen ist, gab es diesbezüglich einen entsprechenden Gerichtsbeschluss. Der Gesetzgeber erlaubt das Observieren mittels Videotechnik, wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert ist. Straftaten von erheblicher Bedeutung sind beispielsweise Mord, Totschlag, Raub, Erpressung, gewerbsmäßiger Drogenhandel und Bandendelikte.
“Diese Vorraussetzungen sind hier für die jetzt offensichtlich entwendete Kamera in der Gießerstraße gegeben gewesen”, so Oberstaatsanwalt Schulz. Da die Videoanlage verschwunden ist, haben sich diejenigen, die die Observation vereitelt haben, ebenfalls strafbar gemacht. Dass von der Überwachung, die bis zu drei Monate dauern darf, auch Unbeteiligte betroffen gewesen sein könnten, sei Schulz zufolge von der Gesetzgebung gedeckt und müsse nicht im Vorfeld angezeigt werden.
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