Innenminister Markus Ulbig (CDU) fühlt den "Hells Angels" auf den Zahn. Das Tragen von Kutten und Abzeichen mit Namen oder dem Emblem der Biker-Gang ist sächsischen Rockern künftig untersagt. Damit setzt der Freistaat in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg um.
Der stilisierte Totenkopf (“Deathhead”) und der Schriftzug “Hells Angels” sind die Erkennungszeichen des im Jahr 1983 von der Stadt Hamburg verbotenen “Hells Angels Motorclub e. V.”. Nach dem Urteil des OLG Hamburg ist nun auch die Verwendung dieser Symbole zusammen mit einem Hinweis auf einen nicht verbotenen Ortsverein strafbar. Das Urteil beruht auf der Grundlage, dass ein Ortszusatz keine geeignete Abgrenzung zu den Kennzeichen des verbotenen Vereins darstellt.
Die sächsische Polizei führte in den letzten Wochen sogenannte Gefährderansprachen bei Mitgliedern der in Sachsen ansässigen Teile des “Hells Angels MC” durch. Dabei wiesen sie auf die veränderte Rechtslage hin.
“Das ist Klarheit bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität. Sachsen duldet nur solche Motorradclubs, die sich an Recht und Gesetz halten”, erklärte Ulbig am vergangenen Freitag.
Werden künftig Personen beim Tragen beziehungsweise Verwenden des “Deathheads” oder des “Hells Angels”-Schriftzug festgestellt, wird die Polizei strafrechtlich ermitteln und Sicherstellungen beziehungsweise Beschlagnahmungen durchführen. Dabei ist unerheblich, ob die Symbole auf Vereinskutten oder jeglichen anderen Gegenständen angebracht sind.
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