Weil er am 29. Dezember in Leipzig-Grünau eine Polizistin mit einem Messer attackierte, soll ein 28-Jähriger auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann versuchten Totschlag zur Last.
An der Schuld von Mario S. (28) besteht nicht der geringste Zweifel. Am 29. Dezember suchte der psychisch kranke Mann das Polizeirevier Leipzig-Südwest in der Ratzelstraße auf. Statt hineinzugehen, warf er Flaschen gegen die Fassade, um die Beamten auf sich aufmerksam zu machen.
Als ihn Polizisten im Halbkreis umstellten und ihr Pfefferspray einsetzten, zückte er ein Messer und ging auf eine Beamtin los. Ein Kollege kam der Ordnungshüterin zur Hilfe. In höchster Not schoss der Polizist Mario S. in Bein und Schulter. Der Angreifer erlitt glücklicherweise keine lebensbedrohlichen Verletzungen.
“Es ist niemand verletzt worden”, betont sein Verteidiger Malte Heise. Wie ein Häufchen Elend kauert sein Mandant heute neben ihm auf der Anklagebank. Mario S. ist kräftig gebaut, aber beileibe kein Bilderbuch-Schläger. Der Angeklagte tut sich schwer, der Verhandlung zu folgen. Mal kaut er auf den Fingernägeln. Mal plaudert er leise, kaum hörbar, vor sich hin.
Messer-Attacke vor Polizeirevier in Leipzig-Grünau: Polizist schießt Angreifer an
Im Zusammenhang mit einer Messer-Attacke …
Psychiater Matthias Lammel (62) diagnostiziert S. eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie. Dass der Angeklagte seine Erkrankung und auch den Vorfall am 29. Dezember negieren würde, gehöre zu dessen Krankheitsbild. Er höre Stimmen, die er als echt wahrnehmen würde. Den Angriff habe er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen.
“Ich sehe keine Möglichkeit, den Beschuldigten hier nach Hause gehen zu lassen mit der Gefahr, dass eine andere Person, die kein Polizeibeamter ist, ein Zufallsopfer wird”, erklärt Staatsanwältin Katrin Minkus. Verteidiger Heise pflichtet ihr bei, wenngleich er die Bewertung der Attacke als versuchten Totschlag mangels Tötungsabsicht nicht teilen mag. Die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie sei aber verhältnismäßig. Das Urteil wird am Freitag erwartet.
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