Es stand auch schon in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts so, auch wenn es mancher überlas: Der letzte Prozess gegen drei ehemalige Manager der Sächsischen Landesbank platzte im Dezember nicht, weil unter der elektronischen Beschwerde eine Unterschrift fehlte. Es gab gar keine solche, was ja noch verständlich wäre. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Beschwerde per Fax und Post verschickt. Und trotzdem ohne Unterschrift.
In der Pressemitteilung des OLG heißt der Satz dazu: “Dem entspreche die sowohl per Telefax als auch mit normaler Post übermittelte Beschwerdeschrift der Staatsanwaltschaft Leipzig hier nicht.”
Das überliest man schnell. Gerichte neigen nicht wirklich dazu, ihre Pressemitteilungen so zu formulieren, dass Missverständnisse ausgeräumt werden. Das liegt an der Welt, in der Richter und Rechtsanwälte leben: Sie gehen davon aus, dass man ihre justiziarisch genauen Sätze auch als Laie sofort begreift und merkt, wo wichtige Hinweise versteckt sind. In diesem Fall steckte einer in diesem Satz, der irgendwie Telefax und Post erwähnte, aber nicht deutlich machte, dass die Leipziger Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde genau auf diese Weise verschickt hatte – und nicht elektronisch.
Was nun Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) dem nachfragenden Landtagsabgeordneten der Linken, Dr. Klaus Bartl, haarklein auseinander dröselt. Irgendwie ging da so ziemlich alles schief, was nur schief gehen konnte. Den Beschluss des Landgerichts, die Klage gegen die drei SachsenLB-Manager nicht zuzulassen, habe das Gericht noch am 26. November per Fax an die Staatsanwaltschaft geschickt. Die aber reagierte nicht, sondern wartete auf die förmliche Zustellung der Gerichtsentscheidung, die dann Tage später eintrudelte.Tatsächlich hat das Landgericht die Entscheidung erst am 2. Dezember förmlich zugestellt. Das war ein Montag. Jetzt erst reagierte die Staatsanwaltschaft – augenscheinlich sehr erschrocken. Denn auf einmal lief die Frist ab, in der sie Beschwerde erheben musste. Also schickte sie die Beschwerde am 3. Dezember, eine Woche nach der Entscheidung, per Telefax. Aber ohne Unterschrift. Und brachte die Beschwerdeschrift auch noch per Post auf den Weg. Im Landgericht trudelte diese am 5. Dezember ein – aber auch ohne Unterschrift.
Was dann das Oberlandesgericht Dresden am 13. Februar zu der Entscheidung brachte, die Beschwerde wegen Nichteinhaltung des geforderten Schriftformats unzulässig zu verwerfen.
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“Damit wird der Vorgang noch haarsträubender, weil es nicht um eine mögliche Fehleinschätzung der Rechtsverbindlichkeit elektronischer Übermittlung von Schriftsätzen geht, sondern um ein eklatantes Versagen bei der Anwendung des üblichen Staatsanwalts-Handwerks”, sagt dazu der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Klaus Bart. “Mir persönlich als langjährigem Rechtsanwalt und Rechtspolitiker ist es schlechterdings unvorstellbar, dass es sich hier bei einem Handlungsakt von solcher Bedeutung um ein Versehen handelt. Die Auswirkung ist dramatisch. Durch das faktische Nichtrechtsmittel ist auch die Chance vertan, im Zuge strafrechtlicher Aufklärung die Voraussetzung für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu schaffen, die bekanntermaßen in dreistelliger Millionenhöhe gehandelt wurden.”
Und das zieht natürlich einen Rattenschwanz von Fragen nach sich. Denn so unwichtig für das Rechtsverständnis im Freistaat Sachsen ist ja dieser Fall nicht. Der Fall Sachsen LB war das größte politische Versagen in der jüngeren sächsischen Geschichte. Gegen politische Verantwortungsträger, die das Handeln des SLB-Managements erst ermöglicht haben, wurden erst gar keine Ermittlungen eingeleitet. Und in der Verhandlung gegen die drei SLB-Manager ging es durchaus auch um die Frage, inwieweit sie persönlich für das Desaster verantwortlich waren – oder ob gar bis zum Finale 2007 die Politik Einfluss nahm auf das Gebaren der Bank. Was nun gerichtlich nicht mehr untersucht werden kann.
“Wie dieses ‘Versehen’ zustande kam, bedarf weiterer Aufklärung und Erörterung”, erklärt Bartl dazu. “Über den konkreten Weg wird sich die Linksfraktion auf ihrer morgigen Sitzung verständigen.”
Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts: www.justiz.sachsen.de/olg/content/1757.php
Die Antwort auf die Anfrage von Klaus Bartl als PDF zum Download.
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