Seit Montag muss sich ein perfider Berliner vor dem Landgericht verantworten. Karsten S. (47) soll im Juni 2011 eine 13-Jährige in einem Web-Chat in eine Leipziger Wohnung gelockt und dort vergewaltigt haben. Zum Protestauftakt legte der Mann ein Geständnis ab.
Die Vorgehensweise ist in den Weiten des Internets Alltag. Pädophile geben sich in Chatrooms für junge Menschen als Kind oder Jugendlicher aus, flirten, nötigen ihre Opfer zu sexuellen Handlungen vor der Webcam. Manche Täter forcieren Treffen im realen Leben, um die Betroffenen zu missbrauchen.
So wie Karsten S. (47). Der Berliner gibt sich im sozialen Netzwerk “Jappy” als 17-Jähriger aus, um sein Opfer Sylvia W. anzulocken. Am 1. Juni 2011 möchte die Pegauerin in Taucha ihre Teenie-Liebe treffen. Doch sie begegnet dem personifizierten Alptraum.
Ihr Peiniger gibt sich als Vater des Jugendlichen aus, mit dem sie geflirtet habe. Sylvia glaubt dem Fremden, steigt arglos in sein Auto. Der große, stämmige Unbekannte mit der drahtigen Brille und den langen, zum Pferdeschwanz zusammengebundenen, braunen Haaren fährt das Mädchen in die Wohnung einer befreundeten Familie. Dort zwingt er Sylvia zum ungeschützten Sex.
Mit seinem Körpergewicht drückt er der Teenagerin die Luft weg, droht ihr mit dem Tod, wenn sie nicht mit ihm schlafe. Das hilflose Mädchen lässt alles über sich ergehen. Karsten S. ist kein Mörder. Am nächsten Morgen lässt der Vergewaltiger sein Opfer laufen.
Die Kammer unterbreitet dem Sex-Verbrecher eine Offerte. Wenn er gesteht, erhält er höchstens 3 Jahre und 9 Monate Haft. Unter Berücksichtigung einer früheren Verurteilung zu vier Jahren Haft müsste Karsten S. dann maximal 5 Jahre und 9 Monate hinter Gitter.
Der Angeklagte willigt ein. Verteidiger Stefan Wirth verliest ein vorbereitetes Teilgeständnis. Karsten S. räumt darin die Vergewaltigung ein. Er sei aber aufgrund fälschlicher Angaben von Sylvia W. davon ausgegangen, dass das Mädchen bereits 15 Jahre alt sei. “Der Angeklagte bedauert seine Straftat”, so Wirth.
Um zu klären, ob der Mann voll schuldfähig ist, hat das Gericht einen psychiatrischen Sachverständigen beauftragt.
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Das Urteil wird am 26. März erwartet.
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