Vergangenen Mittwoch saß Roy B. erst auf der Anklagebank des Leipziger Amtsgerichts. In der Nacht zum 9. Mai, wenige Stunden nach dem Stadtderby seines Vereins gegen RB Leipzig, soll B. sich zusammen mit weiteren Fans am Hauptbahnhof eine Schlägerei mit Freizeitsportlern geliefert haben, die in der Innenstadt eine Diskothek besuchen wollten. Ein Opfer erlitt Platzwunden. Ein anderer Hobby-Kicker verlor ein Stück eines Eckzahns.
Das Gericht verurteilte Roy B. und Mittäter Marco L. (34) zu acht Monaten Haft. Beide hatten angegeben, nicht an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein. Augenzeugen erkannten die angetrunkenen Stadionbesucher im Gerichtssaal jedoch wieder. Die Strafe wurde für beide Männer zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nun verhandelte das Landgericht am Dienstag, 18. März, einen Vorfall, der sich am 20. Juni 2012 ereignete. Damals war Roy B. mit zwei Kameraden auf Kneipentour. “Wir waren an dem Abend unterwegs, haben was getrunken”, schildert der Angeklagte, der zur Tatzeit 1,28 Promille gehabt haben soll. Nachts, gegen 2:15 Uhr, bemerkte eine Anwohnerin in der Kolmstraße Lärm vor dem Haus.
Das Trio, so die Anklage, soll versucht haben, einen Motorroller zu stehlen. Am Krad entstand erheblicher Sachschaden. Wegfahren wollte das Zweirad jedoch nicht. Nun machte sich einer der Männer an einem angeketteten Fahrrad zu schaffen. Zwar beschädigte der Täter den Bügel des Fahrradständers, aber der Drahtesel wollte sich nicht vom Fleck bewegen lassen. Die alarmierten Polizeibeamten stellten vor Ort ein zweites Bike sicher. Kurioserweise meldete eine Studentin jenes Fahrrad Stunden später als gestohlen.
Roy B. und Alexander P. erhielten Geldstrafen. Beide sollten jeweils 1.000 Euro bezahlen. Dagegen legten B. und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Wie immer bei Gericht erhalten die Angeklagten nach Verlesung der Anklage auf Wunsch das Wort.
Nachdem Roy B. erklärt, er habe zwar auf dem Moped gesessen, wisse aber gar nicht, wie man so ein Gefährt ohne Schlüssel startet, meldet sich Anwalt Hans Brummer zu Wort. “Haben Sie irgendwelche Beschädigungen festgestellt?” Schließlich könnte der Roller bereits fahruntüchtig gewesen sein, als Roy B. auf dessen Sitz Platz nahm. B. Antwortet: “Da hab ich nicht drauf geachtet.”
Angriff am Hauptbahnhof: Raufbolde erhalten Bewährungsstrafen
Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht …
Die Frage richtet sich auch an Alexander P. Der kräftig gebaute 23-Jährige erwidert: “Ich hab hier keine Erinnerung.” Roller-Fahrer René B. (40) hingegen kann sich ganz genau an den Zustand seines Fortbewegungsmittels erinnern, als er dieses am Vorabend zuletzt zu Gesicht bekam und erklärt: “Der Roller befand sich in einwandfreiem Zustand.”
Studentin Stefanie S. (23), eine zierliche Frau mit braunem Pferdeschwanz, kann sich nicht erklären, wie ihr Fahrrad die vier Kilometer zwischen ihrer Wohnung in der Südvorstadt und der Kolmstraße ohne ihr Zutun zurückgelegt haben könnte.
Weil die Augenzeugin, die das Geschehen in der Kolmstraße beobachtet hat, aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheint, muss der Prozess an einem anderen Tag fortgesetzt werden.
Keine Kommentare bisher