Das Landgericht Leipzig verurteilte Karsten S. am Freitag, 21. März zu fünfeinhalb Jahren Haft. Zuvor sagte sein zur Tatzeit 13-jähriges Opfer aus - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dem raschen Urteil lag ein Deal zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht zugrunde. Die Tat selbst steht außer Frage.

Diese ereignet sich im Frühjahr 2011: Der 47-Jährige bandelte in einem Chatroom mit der damals 13-Jährigen an. Dabei gab sich der Berliner als 17-jähriger Teenager aus, um das Vertrauen des Mädchens zu gewinnen. Am 1. Juni des gleichen Jahres wollte sie dann den Jungen in der realen Welt kennenlernen.

Der Mann, der die Pegauerin in Taucha vom Bahnhof abholte und in die Wohnung einer befreundeten Familie verschleppte, ist nicht, wie vorgegeben, der Vater ihrer Chat-Bekanntschaft, sondern der Mann, mit dem sie unwissentlich eine Online-Beziehung aufgebaut hat. Nachts drückte Karsten S. dem Mädchen die Luft weg und nötigte sie zum Geschlechtsverkehr. Der Vorfall kam erst ein halbes Jahr nach der Tat ans Licht.

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Zu Prozessauftakt ließ sich der Vergewaltiger auf einen Deal ein. Angeblich um seinem Opfer die Begegnung bei Gericht zu ersparen. Das Mädchen musste trotzdem erscheinen, da die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dies so verlangt. Wegen einer ähnlichen Tat brachte der Berliner eine Vorstrafe mit in die Verhandlung. Vier Jahre Gefängnis, weil er bereits 1999 ein Kind missbraucht hatte. Das Urteil des Landgerichts Potsdam aus dem Jahr 2012 floss in den Deal mit ein. Wegen beider Taten zusammen wird Karsten S. jetzt fünfeinhalb Jahre hinter Gittern verbringen.

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