Für Mandy J. (28) könnte der Prozess wegen der nächtlichen Hammer-Attacke gegen ihren Ehemann böse enden. Psychiater Matthias Lammel hält die Leipzigerin für voll schuldfähig. Dass die zierliche Frau ihren Gatten beim Schlafwandeln attackiert haben könnte, sei "nicht diskussionswürdig".
Klar wird am Donnerstag aber auch: Mandy J. litt nach der Tat an Depressionen. Schluchzend schildert sie von Drangsalierungen durch Ehemann Marko. “Er hat immer getrunken, wenn er nicht im Dienst war.” Von einem gemeinsamen Kind wollte der heute 34-Jährige nichts wissen. Anders seine Mandy, die unter dem unerfüllten Baby-Wunsch litt.
Rückblende: Am 30. Oktober 2011, nachts um 4 Uhr früh, soll die Angeklagte ihren Mann Marko heimtückisch mit einem Hammer den Schädel zertrümmert haben. Das Opfer wurde wach, flüchtete ins Wohnzimmer. Dort versuchte Mandy, ihren Marko mit einem Schnürsenkel zu strangulieren. Anschließend fuhr sie ihn ins Krankenhaus.
Marko deckte seine Frau fast zwei Jahre lang. Nachdem sich das Paar getrennt hatte, ging Mandy auf Markos Kosten im Internet shoppen. Das wurde dem beinahe Getöteten zu bunt. Er sagte bei der Polizei umfassend aus. Letzten Herbst klickten die Handschellen.
Versuchter Mord: 28-Jährige schlägt Ehemann den Schädel ein
Seit Montag muss sich Mandy J. (28) vor dem Landgericht …
Finanziell lebte das Paar bis dahin am Rande des Existenzminimums. “Das Geld hat vorne und hinten nicht gereicht”, findet die Angeklagte. Im Prozess erzählt die junge Frau von sich aus, sie sei in einem wohlbehüteten Elternhaus aufgewachsen. In Schule und Ausbildung habe sie sich durchgeboxt. Mitschüler hätten sie gehänselt. Ihren Ausbildungsberuf musste sie zwischenzeitlich wechseln. Verantwortlich für Mandys Rückschläge und Leiden sind immer andere.
In ihrem Geständnis gab die Beschuldigte an, sich an die Tat nicht erinnern zu können. Die Ursache für den Erinnerungsverlust sei nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen, analysiert der Sachverständige Matthias Lammel. Zudem finde sich kein Ereignis in Mandy J.’s Vorgeschichte, das auf eine Affekttat im Sinne einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung deuten könnte. Fazit: “Der Tat lag keine krankhafte seelische Störung zu Grunde.”
Der Prozess wird fortgesetzt.
Keine Kommentare bisher