Das Landgericht verurteilte den Leipziger Reiner G. am Dienstag, 25. März wegen versuchten Kindesmissbrauchs an dem 11-jährigen Y. zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Anschließend soll der 50-Jährige in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden, weil er nach Auffassung der Richter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Bei Sexualstraftaten gegen Kinder wird schnell der Ruf nach der Todesstrafe laut. Der Fall Reiner G. führt eindrucksvoll vor Augen, warum derlei extreme Forderungen oft nicht zielführend sind und weshalb es heute nur den Weg in Therapie und Sicherungsverwahrung geben konnte. Das deutsche Strafrecht ist täterorientiert. Deutsche Gerichte urteilen nicht allein über die Tat, sondern über die Tat vor dem Hintergrund der Persönlichkeit des Angeklagten.
Der Mann, der den 11-Jährigen missbraucht hat, ist kein Ersttäter. Reiner G. verbrachte über 15 Jahre seines Lebens im Gefängnis. Im Dezember 1985 missbrauchte und ermordete der Hilfsarbeiter in Chemnitz, das damals Karl-Marx-Stadt hieß, den kleinen Marcel. Das Kind traf er am 21. Dezember auf dem Heimweg von einer Betriebsfeier am Nachmittag nahe seiner Wohnung. Der damals 23-Jährige lockte den Jungen in seine Wohnung, gab ihm ein wenig Likör, ließ ihn mit seinem Elektro-Rasierer spielen. Dann missbrauchte er Marcel.
Anschließend tötete er den Jungen. Auf besonders grausame Art. “Der Angeklagte wollte wissen, wie lange es dauert, bis ein Mensch stirbt”, steht im Urteil des Chemnitzer Bezirksgerichts. Reiner G. erhält eine lebenslange FReiheitsstrafe, wird aber nach 15 Jahren entlassen. Erst zur Therapie in ein Krankenhaus. Von dort zieht der Mann nach Leipzig. Dreizehn Jahre bleibt der Leipziger unauffällig. Bis zum 30. März 2013.
Hätte eine längere Haftstrafe Reiner G. davon abgehalten, rückfällig zu werden? Statt 15, 20 oder gar 25 Jahre? Der forensische Psychiater Peter Winckler zählt den Grünauer zur Gruppe der Hochrisiko-Täter. Die Wahrscheinlichkeit für Rückfalltaten bei Sex-Tätern liege laut Studien bei 15 bis 30 Prozent. “Pädophile und sadistische Täter schleppen auch nach vielen Jahren noch Gefahrenpotenzial mit sich herum”, so der Tübinger.
Zwei Stunden lang seziert der renommierte Experte das Seelenleben des Beschuldigten. Ein ungewöhnlich langer Vortrag. Aber Reiner G. ist selbst für den erfahrenen Mediziner, der schon hunderte Straftäter begutachtet hat, ein ungewöhnlicher Probant.
Der Psychiater arbeitet das Bild eines Menschen heraus, der in seinem Leben zu keinem Zeitpunkt eine realistische Chance auf soziale Integration gehabt hat. Reiner G. wuchs in DDR-Heimen auf, war dort der Außenseiter, also der, der von allen anderen gehänselt und ausgegrenzt wurde. Als Jugendlicher entdeckte er seine perversen sexuellen Präferenzen.
Immer wieder lässt sich Reiner G. von Kindern bespucken, weil er dabei sexuelle Erregung empfinden kann. Wie ein Roter Faden zieht sich dieses Verhalten durch seine Biografie. Zuletzt, so berichtet sein jüngstes Opfer, gab er Flüchtlingskindern Geld für diese Dienste. Winckler erkennt darin masochistisches Verhalten, das er mit der sadistischen Seite G.’s verknüpft. “Herr G. erlebt sexuelle Erregung nur dann, wenn er erniedrigt wird.” Ausgeprägt in der gestörten Sexualität des Angeklagten sei auch die pädophile Komponente. Zudem neige er zu Voyeurismus.
Vorbestrafter Täter aus Grünau: “Ich wusste nicht, dass man das nicht mit Kindern machen darf”
Vorbestrafter Täter aus Grünau: “Ich wusste nicht, dass man das nicht mit Kindern machen darf” …
Winckler attestiert Reiner G. neben einem IQ von 62 eine schwere Persönlichkeitsstörung. Vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig sei der Beschuldigte jedoch nicht. Deswegen spricht sich der Experte für die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung aus.
Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller folgt Wincklers Expertise, beantragt fünf Jahre Haft mit anschließender Verwahrung. Wegen der schweren psychischen Folgen für den jungen Y. sei G. wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs zu verurteilen.
Verteidiger Malte Heise hält drei Jahre und drei Monate Gefängnis für ausreichend. Bei der Tat habe es sich – wie angeklagt – um versuchten sexuellen Missbrauch gehandelt. Die Sicherungsverwahrung möge wenn, dann unter Vorbehalt angeordnet werden. Seinem Mandanten müsste in diesem Fall in der Haft zwingend ein Therapieangebot unterbreitet werden. Reiner G. entschuldigt sich: “Es tut mir leid, dass ich ihm wehgetan habe”, sagt er in Richtung von Y.s Vater.
Die Kammer verurteilt den schmächtigen Mann wegen versuchten Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Anschließend muss der Leipziger in die Sicherungsverwahrung umziehen.
Keine Kommentare bisher